Baukammer - Löschung der Mitgliedschaft in der Kammer als Ingenieur/in beantragen
In der Regel ist eine Mitgliedschaft für Ingenieure und Ingenieurinnen in der Baukammer Berlin aufzuheben, wenn die jeweilige Person ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder ihren Beschäftigungsort nicht mehr im Land Berlin hat und keine Leistungen für Vorhaben im Land Berlin mehr erbringt. Die Berufstätigkeit wird beispielsweise in einem anderen Bundesland fortgeführt.
Neben dem Fortzug von Personen können auch sogenannte Versagungsgründe eine Löschung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Unter Versagungsgründe fallen beispielsweise strafrechtliche Verurteilungen oder Berufsausübungsverbote. Eine Löschung wird von der Baukammer veranlasst.
Neben dem Fortzug von Personen können auch sogenannte Versagungsgründe eine Löschung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Unter Versagungsgründe fallen beispielsweise strafrechtliche Verurteilungen oder Berufsausübungsverbote. Eine Löschung wird von der Baukammer veranlasst.
Voraussetzungen
- Sie erbringen als Ingenieurin / Ingenieur keine Leistungen mehr im Land Berlin
- Sie haben als Ingenieurin / Ingenieur keinen Geschäftssitz mehr im Land Berlin
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung zur Löschung der Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1-3 Monate