Baukammer - Mitgliedschaft in der Kammer als Ingenieur/in beantragen am Standort Baukammer
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Kontakt
- Baukammer Berlin
- Baukammer
- Heerstraße 18/20 , 14052 Berlin
- Tel.: (030) 7974-4329
- Fax: (030) 7974-4300
- E-Mail: info@baukammerberlin.de
Öffnungszeiten
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9:00 - 16:00 Uhr
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Dienstag
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9:00 - 16:00 Uhr
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Mittwoch
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9:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag
-
9:00 - 16:00 Uhr
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Freitag
-
9:00 - 14:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Heerstr.
- S3
- S9
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S Heerstr.
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U-Bahn
-
Bus
-
Württembergallee
- 218
- 349
- M49
-
Reichsstr./Kastanienallee
- 349
- N2
- 143
-
U Theodor-Heuss-Platz West
- N2
- 143
- N43
-
U Theodor-Heuss-Platz Süd
- 218
- 349
- M49
- N2
- X34
- X49
- 143
- N43
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S Heerstr.
- S9
- 218
- 349
- M49
- X34
- X49
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Württembergallee
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Baukammer - Mitgliedschaft in der Kammer als Ingenieur/in beantragen
Um als Ingenieur oder Ingenieurin in Berlin ihre Dienste anzubieten, ist in der Regel eine Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin verpflichtend. Die Baukammer Berlin ist die gesetzliche Standesvertretung aller im Bauwesen tätigen Ingenieure/innen im Land Berlin.
Grundsätzlich müssen sich im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die ihren Beruf eigenverantwortlich ausüben und Leistungen für Vorhaben im Land Berlin erbringen oder ihren Geschäftssitz im Land Berlin haben, als Pflichtmitglied in der Baukammer Berlin eintragen lassen. Dies betrifft insbesondere Ingenieure und Ingenieurinnen, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten in Berlin eingetragen und somit bauvorlageberechtigt sind.
Ausnahmen
Grundsätzlich müssen sich im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure, die ihren Beruf eigenverantwortlich ausüben und Leistungen für Vorhaben im Land Berlin erbringen oder ihren Geschäftssitz im Land Berlin haben, als Pflichtmitglied in der Baukammer Berlin eintragen lassen. Dies betrifft insbesondere Ingenieure und Ingenieurinnen, die in die Liste der Bauvorlageberechtigten in Berlin eingetragen und somit bauvorlageberechtigt sind.
Ausnahmen
- Im Bauwesen tätige Ingenieurinnen und Ingenieure und die nicht im Bauwesen tätigen Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, welche nicht zu einer Mitgliedschaft verpflichtend sind, können eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Baukammer Berlin beantragen.
- Personen, die Pflichtmitglieder einer Ingenieurkammer in einem anderen Bundesland sind, sind von der Pflichtmitgliedschaft in der Baukammer Berlin befreit.
Voraussetzungen
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Sie haben das Recht zum Tragen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" / "Ingenieurin"
Voraussetzung dafür ist:
- ein Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie, oder
- ein Studium an einer deutschen öffentlichen oder ihr hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule, oder
- ein erfolgreich abgeschlossener Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule, oder
- ein durch die zuständige Behörde verliehenes Rechts, die Bezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen zu dürfen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag zur Aufnahme in die Baukammer Berlin
Pflichtmitgliedschaft oder freiwillige Mitgliedschaft -
Ingenieururkunde und Abschlusszeugniss (beglaubigte Kopie)
mit genauer Angabe der Studienfachrichtung - Aktueller Tätigkeitsnachweis
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Berufshaftpflichtversicherung (Kopie)
(für eine Anmeldung als Pflichtmitglied)
Kopie der Police Ihrer Berufshaftpflichtversicherung; gegebenenfalls mit aktuellem Gültigkeitsnachweis bei älteren Policen -
Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart 0
(für eine Anmeldung als freiwilliges Mitglied)
Formulare
Gebühren
- keine: Freiwillige Mitgliedschaft
- 30,00 Euro: Pflichtmitgliedschaft
- 150,00 Euro: Pflichtmitgliedschaft für beratende Ingenieurinnen und Ingenieure
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1-3 Monate