Baukammer - Löschung der Mitgliedschaft in der Kammer als beratende/r Ingenieurin / Ingenieur beantragen am Standort Baukammer

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Dienstleistungsbeschreibung

Baukammer - Löschung der Mitgliedschaft in der Kammer als beratende/r Ingenieurin / Ingenieur beantragen

In der Regel ist eine Mitgliedschaft für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen in der Baukammer Berlin aufzuheben, wenn die jeweilige Person ihren Wohnsitz, ihre Niederlassung oder ihren Beschäftigungsort nicht mehr im Land Berlin hat und keine Leistungen für Vorhaben im Land Berlin mehr erbringt. Die Berufstätigkeit wird beispielsweise in einem anderen Bundesland fortgeführt.

Neben dem Fortzug von Personen können auch sogenannte Versagungsgründe eine Löschung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Unter Versagungsgründe fallen beispielsweise strafrechtliche Verurteilungen oder Berufsausübungsverbote. Eine Löschung wird von der Baukammer veranlasst.

Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen ist auf Antrag möglich.

Передумови

  • Sie erbringen als Beratende/r Ingenieurin / Ingenieur keine Leistungen mehr im Land Berlin
  • Sie haben als Beratende/r Ingenieurin / Ingenieur keinen Geschäftssitz mehr im Land Berlin

Необхідні документи

  • Erklärung zur Löschung der Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin

збори

Keine

Приблизний термін опрацювання

1-3 Monate

Weiterführende Informationen