Baukammer - Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure/innen beantragen

Wenn Sie als Beratende Ingenieure oder Ingenieurinnen in Berlin arbeiten möchten, brauchen Sie eine Eintragung in der Liste der beratenden Ingenieure. Sie können die Eintragung bei der Baukammer Berlin beantragen. Die Baukammer Berlin ist die gesetzliche Standesvertretung aller im Bauwesen tätigen Ingenieure/innen im Land Berlin.

Die Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen ist. Die Bezeichnung Freischaffende Ingenieurin oder Freischaffender Ingenieur ist unzulässig.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz, Niederlassung oder Beschäftigungsort überwiegend im Land Berlin
  • Willen, die Berufsaufgaben wahrzunehmen
  • Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" / "Ingenieur" oder Berufsausbildung
    Geeignet ist, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ / „Ingenieur“ führen darf oder eine Berufsausbildung für die im Gesetz genannten Aufgaben seiner Fachrichtung an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule mit Erfolg abgeschlossen hat, die eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren bzw. acht Semestern umfasst.
  • Praktische Tätigkeit oder Befähigung
    Sie haben eine einschlägige praktische Tätigkeit von zwei Jahren ausgeübt oder die Befähigung zum höheren bau- oder vermessungstechnischen Verwaltungsdienst.
  • Ausübung eines Berufs
    • freischaffend
    • oder als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Ingenieurgesellschaft

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure/innen
  • Geburtsurkunde
    inkl. Nachweis über den geführten und früher geführten Namen (bei Namensänderung oder Eheschließungen)
  • Nachweis über den im Land Berlin gelegenen Ort
    des Wohnsitzes, der beruflichen Niederlassung, des Dienst- oder Beschäftigungsortes
  • Erklärung darüber, dass keine Gründe zur Versagung der Eintragung bekannt sind
  • Erklärung über Eintragungen in vergleichbare Berufsverzeichnisse
    Eine Erklärung über frühere, bestehende oder anderweitig beantragte Eintragungen in vergleichbare Berufsverzeichnisse anderer berufsständischer Kammern in den Bundesländern, in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten anderen Staaten
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
    Nachweis über eine bei Aufnahme der Berufstätigkeit ausreichende Berufshaftpflichtversicherung bei selbständiger Berufsausübung
  • Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    Bestehen Zweifel nach § 36 Absatz 1, kann eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister verlangt werden. - Belegart 0 (behördliches Führungszeugnis)
  • Ingenieururkunde
    Nachweis über abgeschlossenes Hochschulstudium (zum Beispiel Diplom/Bachelor/Master)
  • Ingenieurzeugnis
    inkl. Notenfächerübersicht
  • Nachweis der 2-jährigen Berufspraxis
    zum Beispiel Arbeitszeugnisse oder Referenzlisten

Gebühren

150,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1-3 Monate

Weiterführende Informationen

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