Waffenbesitzkarte (rot) für Sammelnde und Sachverständige beantragen am Standort Waffenbehörde

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.
Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.

Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Waffenbesitzkarte (rot) für Sammelnde und Sachverständige beantragen

Die Waffenbesitzkarte (rot) berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen. Die rote Waffenbesitzkarte kann ausschließlich von Waffen-Sammelnden oder Waffen-Sachverständigen beantragt werden.

Sofern Sie eine Erwerbsberechtigung für das Anlegen einer Munitionssammlung oder zum Munitionserwerb möchten, müssten Sie einen Munitionserwerbsschein beantragen (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Waffenbesitzkarte (rot)
    Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post oder E-Mail.
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Für den schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail: Senden Sie den unterschriebenen Antrag (unter "Formulare") sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • Nachweis des waffenrechtlichen Bedürfnisses
    • Sammlerinnen und Sammler: Sie müssen glaubhaft machen, als Waffen- oder Munitionssammler/in wissenschaftlich oder technisch tätig zu sein oder durch den Erwerb eine kulurhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder zu erweitern (siehe "Weiterführende Informationen").
    • Sachverständige: Machen Sie glaubhaft, dass Sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen (siehe "Weiterführende Informationen").
  • Sachkundenachweis
    Prüfungszeugnis (z. B. eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers)
  • Nachweis der persönlichen Eignung (wenn Sie unter 25 Jahre alt sind)
    Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt bitten, dieses Dokument einzureichen.
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung
    Zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung dient der Kaufbeleg und ein Foto des Waffenschrankes. Das Typenschild mit Seriennummer muss lesbar sein.
    • Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, Angaben zur sicheren Aufbewahrung einzureichen.
  • ggf. vergangene Meldeanschriften
    Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Gebühren

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang. Im Falle eines ablehnenden Bescheides fallen bis zu 50 % der Kosten an.

  • 387,00 Euro: Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler oder -sachverständige
Weitere Gebühren alle drei Jahre nach der Erteilung
  • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
  • 45,00 Euro: alle fünf Jahre, für die Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
  • 103,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung
  • 51,00 Euro: für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung, wenn die Kontrolle in einem kürzeren Zeitraum als drei Jahren wiederholt wird

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen