Bewachungsgewerbe - zur Sachkundeprüfung anmelden am Standort Industrie- und Handelskammer zu Berlin

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Öffnungszeiten

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      08:00-17:00 Uhr
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      08:00-17:00 Uhr
  • Mittwoch

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  • Donnerstag

      08:00-17:00 Uhr
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Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bewachungsgewerbe - zur Sachkundeprüfung anmelden

Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen. Nach Bestehen der Prüfung werden Sie in das sogenannte Bewacherregister aufgenommen. Der Sachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Für folgende Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe (Bewachungsgewerbe) müssen Sie die bestandene Prüfung nachweisen:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich ‎öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder ‎im S-/U-Bahn-Bereich)‎
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)‎
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)‎
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen ‎bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von ‎Asylsuchenden oder Flüchtlingen)‎
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)‎

Theoretischer und praktischer Teil der Prüfung
Sie müssen zuerst einen schriftlichen Teil (120 Minuten, Multiple-Choice), danach einen mündlichen Teil bestehen. Sie sollten gut Deutsch können, um die Prüfung zu bestehen. Die Sachkundeprüfung ist oft die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Darum gibt es in vielen Regionen auch Vorbereitungskurse, die gefördert werden können. Informationen hierzu erteilen die Arbeitsagenturen und Jobcenter.

Verfahrensablauf:
  1. Anmeldung bei einer IHK
  2. Die Bestätigung der Anmeldung/Einladung zum Prüfungstermin durch die IHK
  3. Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils (120 Minuten, Multiple-Choice)
  4. Bestehen des mündlichen Prüfungsteils
  5. Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung durch die IHK
  6. Bereitstellung der Bescheinigungsdaten für den Abruf durch das Bewacherregister‎

Unterrrichtungsnachweis
Es gibt auch die Bescheinigung über die Unterrichtung für Bewachungspersonal. Nach der Unterrichtung dürfen Sie nur einfache Bewachungsaufgaben übernehmen. Für die oben genannten schwierigeren Aufgaben müssen Sie die Sachkundeprüfung bestehen. Die Unterrichtung ist auch keine ausreichende Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung. Die bestandene Sachkundeprüfung ersetzt aber die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen persönlich zu den Prüfungen erscheinen.
  • Anmeldefrist beachten

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Sachkundeprüfung
    ausschließlich online möglich
    Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren.
  • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
  • Ggf. weitere Unterlagen
    Möglicherweise weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK

Gebühren

  • 200,00 Euro: Erstprüfung
  • 100,00 Euro: Wiederholung eines Prüfungsteils (schriftlich/mündlich)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.

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