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Arzneimittel - zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden am Standort Industrie- und Handelskammer zu Berlin
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- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Arzneimittel - zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden
Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.
Prüfung
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.
Prüfung
- In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.
- Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen. Mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.
- Sie melden sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.
- Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung.
- Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab.
- Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung.
- Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Persönliches Erscheinen
Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen. -
Anmeldefrist beachten
Anmeldeschluss ist in der Regel 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung zur Sachkundeprüfung
ausschließlich online möglich
Sie müssen sich dafür auf dem Anmeldeportal der IHK Berlin registrieren. - Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Gebühren
85,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Arzneimittelgesetz (AMG) § 50
- Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV) §§ 1 bis 5
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Prüfungsordnung „Sachkenntnis freiverkäufliche Arzneimittel“
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt C.2.1)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.