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Gewerbe - EU-Bescheinigung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen am Standort Handwerkskammer Berlin
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Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite. Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Besuch unbedingt notwendig ist, viele Leistungen lassen sich bequem online beantragen. Individuelle Terminabsprachen sind möglich, nehmen Sie bitte zunächst telefonischen Kontakt zu der entsprechenden Fachabteilung auf.
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Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe - EU-Bescheinigung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen.
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein.
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt.
- Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
Voraussetzungen
- Dauerhafte Niederlassung oder vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeit in einen anderen EU-Mitgliedsstaat
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Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland
Angaben zur konkret ausgeübten Tätigkeit in Deutschland als Selbständige/r, als Leiter/in eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer/in. -
Ggf. besondere Voraussetzungen
Eventuell sind zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten, z.B. die Anerkennung der Berufsqualifikation.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
Den Antrag können Sie formlos, aber in Textform, bei der jeweils zuständigen Kammer stellen. -
Personaldokument
Kopie vom Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. -
Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie deren Dauer
Es müssen mindestens die letzten 2 Jahren nachgewiesen werden. -
Ausbildungsnachweise
Kopien von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten oder anderen vergleichbaren Berufsqualifikationsnachweisen -
Ggf. Bestätigung der Gewerbeanmeldung
wenn Sie als Selbständige oder Selbständiger tätig sind -
Ggf. Auszug aus dem Handelsregister
wenn Sie als Leiter/in eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung tätig sind -
Ggf. Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
wenn Sie als leitende/r Angestellte/r oder als Arbeitnehmer/in tätig sind
Gebühren
- 15,00 Euro: Bescheinigung der IHK-Berlin
- 25,00 Euro: Bescheinigung der HWK-Berlin
Rechtsgrundlagen
- Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) - Art. 7 Abs. 2 b) und d)
- Gesetz zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr (NiederlFrhEWGDG) - Art. IV
- Erste Verordnung zur Durchführung von Richtlinien über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1. DV Niederlassungsfreiheit EWG)
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt D.4)
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin
- Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin (E. Sonstige Gebühren - Nr.4)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
In der Regel 2 – 4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die EU-Bescheinigung können Unternehmungen mit Betriebssitz in Berlin bei der
- Industrie- und Handelskammer Berlin
- oder der Handwerkskammer Berlin (wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied bei der HWK sind)