eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt Schöneweide - Abholung von Dokumenten
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Schöneweide - Abholung von Dokumenten
- Michael-Brückner-Str. 1 , 12439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-4021
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Schöneweide Bhf
- S45
- S46
- S8
- S9
- S42
- S85
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S Schöneweide Bhf
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Bus
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S Schöneweide Bhf
- S46
- S9
- 160
- 165
- N60
- N65
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S Schöneweide Bhf
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Tram
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S Schöneweide Bhf
- 21
- 27
- 37
- 60
- 63
- 67
- M17
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S Schöneweide Bhf
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Regionalbahn
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S Schöneweide Bhf
- RB32
- RB24
- FEX
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S Schöneweide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)
Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.
Online-Ausweisfunktion aktivieren
Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
- Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Voraussetzungen
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Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
- Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
- Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
- Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.
Erforderliche Unterlagen
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ggf. gültiges Identitätsdokument
Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten -
ggf. Vollmachtserklärung
(unter "Formulare")
Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten