eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (ohne Termin)
  • Dienstag

      07:30-14:00 Uhr (ohne Termin)
  • Mittwoch

      09:30-18:00 Uhr (ohne Termin)
  • Donnerstag

      09:30-18:00 Uhr (ohne Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (ohne Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

  • An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Lastschrift per girocard (mit Unterschrift)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)

Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.


Online-Ausweisfunktion aktivieren
  • Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
  • Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
    • Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
    • Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • ggf. Vollmachtserklärung
    (unter "Formulare")
    Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.

Chat

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