eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt Weißensee - Abholung von Dokumenten
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Weißensee - Abholung von Dokumenten
- Berliner Allee 252 - 260 , 13088 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-7843
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
08:00-16.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08:00-14.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Rathaus Weißensee
- 156
- X54
- 255
- 259
-
Gehringstr.
- 255
- 259
-
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 156
- N50
- 255
- 259
-
Rathaus Weißensee
-
Tram
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
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Betriebshof Weißensee
- 12
- 50
- M1
- M13
- M2
- M4
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Ein Fotoautomat ist vorhanden.Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)
Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.
Online-Ausweisfunktion aktivieren
Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
- Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Voraussetzungen
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Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
- Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
- Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
- Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.
Erforderliche Unterlagen
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ggf. gültiges Identitätsdokument
Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten -
ggf. Vollmachtserklärung
(unter "Formulare")
Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten