eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße - Abholung von Dokumenten
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße - Abholung von Dokumenten
- Yorckstraße 4-11 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-713165
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
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08:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr -
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr
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Donnerstag
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Yorckstr.
- S2
- S25
- S26
-
S+U Yorckstr.
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U-Bahn
-
U Mehringdamm
- U7
- U6
-
U Hallesches Tor
- U1
- U3
- U6
-
U Möckernbrücke
- U7
- U1
- U3
-
U Mehringdamm
-
Bus
-
U Mehringdamm
- 140
- M19
- N6
- N42
- N7
-
Hornstr.
- M19
- N7
- 140
-
U Mehringdamm [Pos 7 Endstelle]
- M19
-
U Mehringdamm
Hinweise zur Anschrift des Standorts
3. EtageZahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)
Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.
Online-Ausweisfunktion aktivieren
Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
- Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Voraussetzungen
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Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
- Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
- Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
- Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.
Erforderliche Unterlagen
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ggf. gültiges Identitätsdokument
Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten -
ggf. Vollmachtserklärung
(unter "Formulare")
Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten