eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die Abholung von Dokumenten ist im Bürgeramt in der Frankfurter Allee zur Zeit ohne Termin möglich.
Maskenpflicht in allen Gebäuden des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
In den bezirklichen Gebäuden und Einrichtungen gilt nicht mehr die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Den Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes wird aber das Tragen mindestens einer medizinischen Maske empfohlen.
Öffnungszeiten
13:00-18:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr
Ausnahme: Am Freitag, den 20.01.2023 ist das Bürgeramt geschlossen!
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Am Freitag, den 13.01.2023 ist das Bürgeramt in der Yorckstraße 4-11 und am Freitag, den 20.01.2023 ist das Bürgeramt in der Frankfurter Allee 35-37 geschlossen!
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)
Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.
Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
- Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
- Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
- Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
- Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.
Erforderliche Unterlagen
-
ggf. gültiges Identitätsdokument
Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
-
ggf. Vollmachtserklärung
(unter "Formulare")
Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bürgeramt 3 (Friedrichshain), Frankfurter Allee - Abholung von Dokumenten
Nahverkehr
U-Bahn U Samariterstraße: U5