eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Schließzeit des Bürgeramtes 3 in Friedrichshain-Kreuzberg

Auf Grund der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung ist das Bürgeramt 3 in Friedrichshain-Kreuzberg (Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin) vom 03.08.2026 bis zum 25.09.2026 geschlossen.
Die Abholung von bereits beantragten Personaldokumenten, wie Personalausweise oder Reisepässe
ist möglich zu diesen Öffnungszeiten:

Montag 11:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-18:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der Pförtnerloge

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.