eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Abholung von Dokumenten
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Abholung von Dokumenten
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
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10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)
Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.
Online-Ausweisfunktion aktivieren
Online-Ausweisfunktion aktivieren
- Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
- Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Voraussetzungen
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Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
- Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
- Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
- Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.
Erforderliche Unterlagen
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ggf. gültiges Identitätsdokument
Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten -
ggf. Vollmachtserklärung
(unter "Formulare")
Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten