eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) - Terminfreies Angebot

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bürgeramt am 21. September 2026 geschlossen

Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeitenden bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung bleibt das Bürgeramt am Montag, 21. September 2026, geschlossen.

Bereits beantragte Dokumente können an diesem Tag nicht abgeholt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-13:30 Uhr
      14:30-17:45 Uhr
  • Dienstag

      10:00-13:30 Uhr
      14:30-17:45 Uhr
  • Mittwoch

      08:30-11:30 Uhr
      12:30-14:45 Uhr
  • Donnerstag

      07:30-11:30 Uhr
      12:30-14:45 Uhr
  • Freitag

      07:30-12:45 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Das terminfreie Angebot wird ausschließlich zu den angegebenen Zeiten angeboten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Terminfreies Angebot
  • Die Lichtenberger Bürgerämter bieten ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung sowie Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen an.
  • Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
  • Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.