eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen) am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeitenden in der Wohngeldbearbeitung bleibt
ab Montag, den 25.September 2023 das Bürgeramt 1 (Neu Hohenschönhausen) bis auf Weiteres geschlossen.

Bereits beantragte Personaldokumente werden im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen), Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin ausgehändigt.

Bitte buchen Sie Ihren Termin für die Abholung über das Bürgertelefon oder im Internet.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30 - 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Nahverkehr

Bus
  • 154, 197, 256, 893, X54
S-Bahn
  • Hohenschönhausen : S 75
Tram
  • S-Bahn Hohenschönhausen: M4, M17

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte abholen (EU/EWR-Bürger/innen)

Wenn Ihre neue eID-Karte fertig ist, können Sie diese bei uns abholen. Die Bearbeitungszeit für eine eID-Karte beträgt ca. 3-4 Wochen.


Online-Ausweisfunktion aktivieren
  • Die Bundesdruckerei stellt Ihre eID-Karte her und schickt Ihnen einen PIN-Brief zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
  • Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
    • Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie die eID-Karte nur persönlich abholen. Eine Vertretung ist nicht möglich.
    • Bei Wohnungslosen wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesendet, da Sie keine Wohnanschrift haben. Sie müssen Ihre eID-Karte persönlich abholen.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • ggf. Vollmachtserklärung
    (unter "Formulare")
    Andere Vollmachten werden nicht anerkannt.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.

Chat

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