eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen) - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweis für die Ausgabe von Personaldokumenten und Führerscheinen

Bis 31.12.2025 können Sie Ihre beantragten Personaldokumente und Führerscheine im Bürgeramt 1 (Neu-Hohenschönhausen) ohne Termin zu folgenden Zeiten abholen:

Montag
10:00 – 13:30 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Dienstag
10:00 – 13:30 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch
08:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Donnerstag
07:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Freitag
07:30 – 10:30 Uhr und 11:00 – 13:00 Uhr

Wir bitte Sie, sich an der Information des Bürgeramtes zu melden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 154, 197, 256, 893, X54
S-Bahn
  • Hohenschönhausen : S 75
Tram
  • S-Bahn Hohenschönhausen: M4, M17

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.