eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.


Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Das Bürgeramt 2 (Lichtenberg) bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

In den Lichtenberger Bürgerämtern stehen Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung.

Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
Bei Kleinkindern bzw. Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Bitte denken Sie daran, das Lichtbild vor Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort besteht die Möglichkeit mit
Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard, Vpay
zu zahlen.

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen

Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
  • Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.
  • Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte besitzen. Dies gilt beim Besitz von mehreren europäischen Staatsangehörigkeiten.
  • Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet EU/EWR-Bürger/innen die gleiche Funktion wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Antragstellung vor Ort erhalten Sie den PIN-Brief zu Ihrer eID-Karte. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
    Sie dürfen nicht gleichzeitig Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
  • Sie sind in Berlin gemeldet
    • es sei denn, Sie sind nicht meldepflichtig und wohnen in Berlin oder im Ausland (z.B. Touristen).

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument
    ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
    • ein Pass
    • oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
  • ggf. Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
    Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein Nachweis Ihres Wohnsitzes in Ihrem Heimatstaat erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.

Gebühren

37,00 Euro (keine Befreiung möglich)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.