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eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
велика карта Контакт
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)
- Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 , 13059 Berlin
- Тел.: (030) 115
- Факс: (030) 9028-7151
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
-
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Вівторок
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
09:00-14:00 Uhr: Mobiles Schreibbüro -
середа
-
08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Четвер
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
09:00-14:00 Uhr: Mobiles Schreibbüro -
п'ятниця
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig (ca. 5 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.
Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot
Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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Bus
-
Grevesmühlener Str.
- 256
- N56
-
S Hohenschönhausen Bhf
- 154
- 197
- 256
- N56
- X54
- 893
- M5
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Grevesmühlener Str.
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Tram
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Regionalbahn
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S Hohenschönhausen Bhf
- RB32
- RB24
- RB54
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S Hohenschönhausen Bhf
Додаткова інформація щодо місця перебування
Lichtbilder- Für die Lichtbildaufnahme stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, das Lichtbild VOR Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
- Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 Euro.
- Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
- Bei Kleinkindern und Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.
- Das Mobile Schreibbüro bietet Ihnen kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge auf Leistungen für Wohngeld, Bildung und Teilhabe (BuT) sowie für den Wohnberechtigungsschein an.
- Die Mitarbeitenden sprechen unter anderem vietnamesisch und polnisch.
- Bei Interesse melden Sie sich bitte an der Information im Wartebereich.
варіанти оплати
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
- Apple Pay
- Google Pay
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen beantragen
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet EU/EWR-Bürger/innen die gleiche Funktion wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Antragstellung vor Ort erhalten Sie den PIN-Brief zu Ihrer eID-Karte. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
- Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.
- Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte besitzen. Dies gilt beim Besitz von mehreren europäischen Staatsangehörigkeiten.
- Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet EU/EWR-Bürger/innen die gleiche Funktion wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Antragstellung vor Ort erhalten Sie den PIN-Brief zu Ihrer eID-Karte. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Записатися на зустріч
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Передумови
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Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Sie dürfen nicht gleichzeitig Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein. - Vollendung des 16. Lebensjahres
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. -
Sie sind in Berlin gemeldet
- es sei denn, Sie sind nicht meldepflichtig und wohnen in Berlin oder im Ausland (z.B. Touristen).
Необхідні документи
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gültiges Identitätsdokument
ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
- ein Pass
- oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
-
ggf. Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein Nachweis Ihres Wohnsitzes in Ihrem Heimatstaat erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.
збори
37,00 Euro (keine Befreiung möglich)
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung der eiD Karte deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.