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Sicherheitsüberprüfung beim Geheimschutz in der Wirtschaft
Als Unternehmen sollen Sie vom Land Berlin mit einer Tätigkeit in einem sicherheitsrelevanten Bereich betraut werden. Damit werden Sie Zugang zu Verschlusssachen haben. Sie als Verantwortliche des Unternehmens und diejenigen Ihrer Beschäftigten, die den Auftrag im sicherheitsrelevanten Bereich ausführen sollen, müssen zuvor einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.
Zweck einer Sicherheitsüberprüfung ist es, Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse im öffentlichen Interesse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.
Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer:
Die Sicherheitsüberprüfung muss alle 5 Jahre aktualisiert bzw. alle 10 Jahre wiederholt werden.
Verfahrensablauf:
Stufe 1: Unternehmensprüfung
Zweck einer Sicherheitsüberprüfung ist es, Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse im öffentlichen Interesse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.
Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer:
- Zugang zu Versschlusssachen hat, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind oder
- in dem Teil einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes tätig ist, die zum Sicherheitsbereich erklärt worden sind.
- einfache Sicherheitsüberprüfung für VS-VERTRAULICH
- erweiterte Sicherheitsüberprüfung für GEHEIM
- erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für STRENG GEHEIM
Die Sicherheitsüberprüfung muss alle 5 Jahre aktualisiert bzw. alle 10 Jahre wiederholt werden.
Verfahrensablauf:
Stufe 1: Unternehmensprüfung
- Der öffentliche Auftraggeber stellt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft in Berlin einen Antrag auf Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin mit der entsprechenden Sicherheitsstufe VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM für ein Unternehmen, welches in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden soll.
- Die Senatsverwaltung für Wirtschaft schließt mit dem Auftragnehmer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung.
- Das Unternehmen schlägt eine/n Sicherheitsbevollmächtige/n und eine/n Stellvertreter/in vor, welche ausschließlich im Unternehmen für die Überprüfung aller Beschäftigten und deren Belehrungen verantwortlich sind. Er/sie ist Ansprechpartner für die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung.
- Als erstes sind die für Stufe 1 genannten Nachweise (siehe „Erforderliche Unterlagen“) vom Unternehmen einzureichen.
- Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung der Organe des Unternehmens (Gesellschafter/in, Geschäftsführer/in, Sicherheitsbevollmächtigte/r und Stellvertreter/in) wird das Unternehmen in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin aufgenommen und erhält einen Sicherheitsbescheid. Die Unternehmensorgane werden zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermächtigt.
- Im Anschluss wird das in dem sicherheitsrelevanten Bereich einzusetzende Personal des Unternehmens auf Antrag geprüft.
- Hier werden die für Stufe 2 genannten Nachweise (siehe „erforderliche Unterlagen“) benötigt.
- Nach erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erfolgt ebenfalls die Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades.
Voraussetzungen
-
Auftrag bei öffentlichem Auftraggeber
Ihr Unternehmen soll bei einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig werden. -
Beschäftigung in einem sicherheitsrelevanten Bereich
Bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten haben Sie Zugang zu Verschlusssachen oder werden in besonders sensiblen lebens- oder verteidigungswichtigen öffentlichen Einrichtungen tätig.
Erforderliche Unterlagen
-
Stufe 1: Unternehmensangaben
(unter "Formulare") -
Stufe 1: Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
je ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) -
Stufe 1: Vorschlag zur Bestellung des/der Sicherheitsbevollmächtigten und des/der Vertreter/s/in
(unter "Formulare") -
Stufe 1: Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades
(unter "Formulare"), zweifache Ausfertigung
Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades für alle Unternehmensorgane und die oder den Sicherheitsbevollmächtigte/n und ihren/seinen Stellvertreter/in - Stufe 1: ggf. ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister
-
Stufe 1: ggf. Beiblätter Ehegatte/Lebenspartner
(unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung -
Stufe 1: ggf. Antrag auf Feststellung einer evtl. Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (BStU)
(unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
für vor dem Stichtag (13.01.1972) Geborene -
Stufe 2: Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades
(unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung -
Stufe 2: ggf. Beiblätter Ehegatte/Lebenspartner
(unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung -
Stufe 2: ggf. Antrag auf Feststellung einer evtl. Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (BStU)
(unter "Formulare“), zweifache Ausfertigung
für vor dem Stichtag (13.01.1972) Geborene
Formulare
- Unternehmensangaben
- Vorschlag zur Bestellung des/der Sicherheitsbevollmächtigten und des/der Vertreter/s/in
- Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung
- Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- Beiblatt Ehegatte Lebenspartner
- Antrag auf Feststellung einer evtl. Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (BStU)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 bis 9 Monate, je Stufe und je nach Geheimhaltungsgrad
Weiterführende Informationen
- Informationen der Senatsverwaltung für Wirtschaft Berlin
- Merkblatt - Anleitung für die Geheimhaltung in der Wirtschaft
- Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung
- Anleitung - Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung
- Anleitung - Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- Anleitung - Beiblatt Ehegatte Lebenspartner
- Veröffentlichungen des Berliner Verfassungsschutzes zum Geheim- und Wirtschaftsschutz
- Geheim- und Sabotageschutz in der Wirtschaft
- Geheimschutzhandbuch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- Publikationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Geheim-, Sabotage- und Wirtschaftsschutz
- Liste der Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft ist für alle Unternehmen zuständig, unabhängig vom Firmensitz, die einen Auftrag für einen sicherheitsrelevanten Bereich des Landes Berlin erhalten haben. Liegt bereits eine Geheimschutzbetreuung eines anderen Bundeslandes oder des Bundes vor, so ist dieses Land oder der Bund für die Geheimschutzbetreuung zuständig. Eine Doppelbetreuung soll ausgeschlossen werden.