Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren am Standort Bürgeramt Schöneberg - Abholung von Dokumenten

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Контакт

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

години роботи

  • понеділок

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Вівторок

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • середа

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Четвер

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • п'ятниця

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143
  • Міська електричка

    • Schöneberg: S1, S41, S42, S46 Anschließend Bus M46 oder 10 Minuten Fußweg
  • Метро (U-Bahn)

    • Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg

Додаткова інформація щодо місця перебування

Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg werden im Rahmen der Vorsprache gebeten, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Ein Mindestabstand kann in den Wartebereichen nicht umgesetzt werden.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

варіанти оплати

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren

Im deutschen Personalausweis, in der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. Das geschieht in der Regel bei Herstellung des Ausweises. Demnach ist in den meisten Fällen der Chip für die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen "PIN-Brief" mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sofern der Chip aktiviert ist und sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. AusweisApp) setzen.
Ist der Chip für die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
  • wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises (vor Juli 2017) gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
  • oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
  • Die nachträgliche Aktivierung (außer für den eAT) ist in allen Berliner Bürgerämtern Ihrer Wahl (und unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) auch ohne vorherige Terminbuchung möglich. Optional bieten einige Standorte zusätzlich weiterhin die Buchung von Terminen an.

2. Vor Ort wird der Chip aktiviert. Anschließend setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN, um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Передумови

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
    Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
    • deutschen Personalausweis
    • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
    • elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
    Den PIN-Brief erhalten Sie nur, wenn Sie zum Antragszeitpunkt für den Ausweis oder der Karte mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Chip deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Chip aktivieren lassen und die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen.
  • Persönliches Erscheinen
    Die nachträgliche Aktivierung können Sie nur persönlich vor Ort erledigen lassen.

Необхідні документи

  • Antrag auf nachträgliche Aktivierung des Chips für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    ausschließlich persönlich vor Ort möglich
  • Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion

збори

keine

Приблизний термін опрацювання

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die nachträgliche Aktivierung (außer für den eAT) ist in allen Berliner Bürgerämtern Ihrer Wahl (und unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) auch ohne vorherige Terminbuchung möglich. Optional bieten einige Standorte zusätzlich weiterhin die Buchung von Terminen an.

Landesamt für Einwanderung (LEA)
Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an Ihr zuständiges Referat.