Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) - Terminfreies Angebot
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) - Terminfreies Angebot
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90287154
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
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7:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 14:45 Uhr
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Dienstag
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7:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 14:45 Uhr
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Mittwoch
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7:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 14:45 Uhr
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Donnerstag
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7:30 – 11:30 Uhr und 12:30 – 14:45 Uhr
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Freitag
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geschlossen bzw. nur nach vorheriger Absprache
Hinweise zu Öffnungszeiten
Das terminfreie Angebot wird ausschließlich zu den angegebenen Zeiten angeboten.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
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Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
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Tram
Sonstige Hinweise zum Standort
Terminfreies AngebotDie Lichtenberger Bürgerämter bieten ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
• eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen
• elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) – Ausgabe
• Fahrerlaubnis abholen
• Führungszeugnis beantragen
• Gewerbezentralregister – Auskunft beantragen
• Meldebescheinigung beantragen
• Online-Ausweisfunktion (eID) – PIN ändern / neu setzen
• Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
• Personalausweis – Verlust melden
• Personalausweis – Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
• Personalausweis abholen
• Reisepass – Verlust melden
• Reisepass – Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
• Reisepass abholen
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Zahlungsmöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit, auch mit Debit, VISA, Mastercard, Maestro, girocard oder V PAY zu bezahlen.
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen "PIN-Brief" mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sofern der Chip aktiviert ist und sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. AusweisApp) setzen.
- wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises (vor Juli 2017) gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
- oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
1. Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
- Die nachträgliche Aktivierung (außer für den eAT) ist in allen Berliner Bürgerämtern Ihrer Wahl (und unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) auch ohne vorherige Terminbuchung möglich. Optional bieten einige Standorte zusätzlich weiterhin die Buchung von Terminen an.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
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Vollendung des 16. Lebensjahres
Den PIN-Brief erhalten Sie nur, wenn Sie zum Antragszeitpunkt für den Ausweis oder der Karte mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Chip deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Chip aktivieren lassen und die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen. -
Persönliches Erscheinen
Die nachträgliche Aktivierung können Sie nur persönlich vor Ort erledigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf nachträgliche Aktivierung des Chips für die Online-Ausweisfunktion (eID)
ausschließlich persönlich vor Ort möglich - Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Unionsbürgerkarte / eID-Karte (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Bundesinnenministerium)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Software "AusweisApp" (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die nachträgliche Aktivierung (außer für den eAT) ist in allen Berliner Bürgerämtern Ihrer Wahl (und unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) auch ohne vorherige Terminbuchung möglich. Optional bieten einige Standorte zusätzlich weiterhin die Buchung von Terminen an.
Landesamt für Einwanderung (LEA)
Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an Ihr zuständiges Referat.