Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren am Standort Bürgeramt Blaschkoallee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ACHTUNG!!!

Änderungen zum 1. Januar 2024:

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html


Die Reisepass-Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 60 auf 70 Euro erhöht. Betroffen sind davon entsprechend nur Reisepässe, die zehn Jahre lang gültig sind

Der Berliner FamilienPass und Super-Ferien-Pass werden nicht mehr in den Standorten des Bürgeramtes Neukölln angeboten.
Einer der vielen Verkaufsstellen finden Sie unter folgendem Link: https://jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit


Ab 1. Oktober 2023 können anfallende Gebühren im Bürgeramt und im Standesamt in der Blaschkoallee 32 direkt an jedem Arbeitsplatz bargeldlos mittels Girocard und aller gängigen Kredit- und Debitkarten beglichen werden. Eine Barzahlung ist ab dann nicht mehr möglich. Die Zahlung mit der Girocard und allen gängigen Kredit- und Debitkarten erfolgt ausschließlich mit PIN. Die Karte muss dazu in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard, Kredit- und Debitkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird noch nicht akzeptiert.

Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.



Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).

Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/

Ihr Bürgeramt Neukölln

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Haus 5

ACHTUNG: Im Zuge der neuen Radverkehrsinfrastruktur entfallen die vorhandenen Parkplätze am Straßenrand.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren

Im deutschen Personalausweis, in der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. Das geschieht in der Regel bei Herstellung des Ausweises. Demnach ist in den meisten Fällen der Chip für die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Nach Beantragung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte wird der Ausweis hergestellt und Sie erhalten einen "PIN-Brief" mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sofern der Chip aktiviert ist und sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
  • Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. AusweisApp) setzen.
Ist der Chip für die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert, kann das verschiedene Gründe haben, z.B.
  • wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises (vor Juli 2017) gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
  • oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt erledigen.

2. Vor Ort wird der Chip aktiviert. Anschließend setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN, um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
    Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
    • deutschen Personalausweis
    • eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
    • elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
    Den PIN-Brief erhalten Sie nur, wenn Sie zum Antragszeitpunkt für den Ausweis oder der Karte mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Chip deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Chip aktivieren lassen und die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen.
  • Persönliches Erscheinen
    Die nachträgliche Aktivierung können Sie nur persönlich vor Ort erledigen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf nachträgliche Aktivierung des Chips für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    ausschließlich persönlich vor Ort möglich
  • Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt: Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
  • Landesamt für Einwanderung (LEA): Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte melden Sie sich per E-Mail bei Ihrem zuständigen Referat.

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