Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren am Standort Bürgerbüro Kladow

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgerbüro Kladow
- Parnemannweg 22 , 14089 Berlin
-
PostanschriftCarl-Schurz-Str. 2/6, 13578 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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geschlossen
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Dienstag
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geschlossen
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Mittwoch
-
09:00 Uhr - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
13:30 Uhr - 17:00 Uhr (nur mit Termin) -
Donnerstag
-
geschlossen
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweis für Terminkunden
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung:
Wir bitten Die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir bitten Die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
-
Berlin, Parnemannweg
- 697
- 134
- N35
- X34
- 234
-
Alt-Kladow
- 697
- 134
- 234
- N35
- X34
- N34
-
Schallweg
- 135
- 234
- N34
- X34
-
Gößweinsteiner Gang
- 697
- 134
- 135
- N35
- X34
-
Finnenhaus-Siedlung
- 697
- 134
- N34
- X34
-
Berlin, Parnemannweg
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Fähre
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Alt-Kladow
- F10
-
Alt-Kladow
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro Kladow befindet sich in einem Nebengebäude des Nakla (Kinder -, Jugend- und Familienzentrum Kladow).
- Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen im Bürgeramt Rathaus Spandau. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.
- An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.
- An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
Im deutschen Personalausweis, in der eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) befindet sich ein Chip. Darauf sind Ihr Foto und Ihre Daten gespeichert. Der Chip ermöglicht es Ihnen, sich online auszuweisen. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises nutzen wollen, muss zuvor der Chip von der Behörde aktiviert werden. Das geschieht in der Regel bei Herstellung des Ausweises. Demnach ist in den meisten Fällen der Chip für die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert, insbesondere bei nach dem 15.07.2017 beantragten Personalausweisen.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen "PIN-Brief" mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sofern der Chip aktiviert ist und sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
1. Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Vor Ort wird der Chip aktiviert. Anschließend setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN, um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes oder Ihrer Karte erhalten Sie einen "PIN-Brief" mit der Transport-PIN. Die Online-Ausweisfunktion können Sie nutzen, sofern der Chip aktiviert ist und sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben. Wann und ob Sie das machen, ist Ihnen überlassen.
- Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises oder der Karte in Ihrer zuständigen Behörde setzen.
- Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. AusweisApp) setzen.
- wenn Sie sich beim Empfang Ihres Ausweises (vor Juli 2017) gegen die Aktivierung entschieden hatten oder der standardmäßigen Aktivierung aktiv widersprochen hatten
- oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
1. Beantragen Sie die nachträgliche Aktivierung des Chips zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Vor Ort wird der Chip aktiviert. Anschließend setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN, um die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit zu machen.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert
Die Online-Ausweisfunktion ist noch nicht aktiviert auf Ihrer/m gültigen
- deutschen Personalausweis
- eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
- elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
-
Vollendung des 16. Lebensjahres
Den PIN-Brief erhalten Sie nur, wenn Sie zum Antragszeitpunkt für den Ausweis oder der Karte mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind. Haben Sie zum Antragszeitpunkt jedoch das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Chip deaktiviert. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Chip aktivieren lassen und die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen. -
Persönliches Erscheinen
Die nachträgliche Aktivierung können Sie nur persönlich vor Ort erledigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf nachträgliche Aktivierung des Chips für die Online-Ausweisfunktion (eID)
ausschließlich persönlich vor Ort möglich - Personalausweis, eID-Karte oder eAT mit nicht aktiver Online-Ausweisfunktion
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Personalausweis (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Unionsbürgerkarte / eID-Karte (Bundesinnenministerium)
- Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Bundesinnenministerium)
- Erklärung zum Freischalten der aktivierten Online-Ausweisfunktion mit Transport-PIN (Bundesinnenministerium)
- Informationen zur Software "AusweisApp" (Bundesinnenministerium)
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung (außer für den eAT) kann bei allen Bürgerämtern ohne Termin (unabhängig vom Hauptwohnsitz in Berlin) in Anspruch genommen werden.
Landesamt für Einwanderung (LEA)
Für Inhaber/innen eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist das LEA zuständig. Bitte wenden Sie sich per Kontaktformular an Ihr zuständiges Referat.