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Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Standort Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 9018-22010
- Fax: (030) 9018-23781
- E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
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- S3
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S+U Alexanderplatz Bhf
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S+U Alexanderplatz Bhf
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S+U Jannowitzbrücke
- U8
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U Schillingstr.
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U Strausberger Platz
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- 142
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U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
- RE1
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U Schillingstr.
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Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
- M8
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U Alexanderplatz [Tram]
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Büschingstr.
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S Ostbahnhof
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- RE7
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S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Für Hinweise/Beschwerden zu Störungen im öffentlichen Raum nutzen Sie bitteOrdnungsamt-Online
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Personen, denen als Inhaber:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
- einer Erlaubnis oder
- eines Befähigungsscheines oder
- einer Ausnahmebewilligung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke bei denen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 zum Einsatz kommen.
- Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) gilt die Anzeigepflicht nur in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.
- Nur das Abbrennen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) ist ganzjährig ohne vorherige Anzeige gestattet.
- Als Berechtigte/r zeigen Sie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) bei den für den Abbrandort örtlich zuständigen Ordnungsamt rechtzeitig vorher an.
- Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Sie erhalten eine Abschlussmitteilung mit Gebührenbescheid.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Voraussetzungen
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Sie haben eine gültige Genehmigung nach Sprengstoffgesetz
Die anzeigende Person oder deren Stellvertreter muss im Besitz einer gültigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, Befähigungsnachweises oder Ausnahmebewilligung sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige Abbrennen von Feuerwerk
(unter "Formulare")
- Die Anzeige ist vollständig ausgefüllt in Textform, spätestens 14 Tage vor dem Abbrandtag, bei der zuständigen Behörde einzureichen. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Anzeigevordruck!
- Wenn sich der Abbrandort in unmittelbarer Nähe zu einer Bundeswasserstraße (z.B. Spree, Müggelspree, Havel etc.), einer Eisenbahnanlage oder einem Flughafen befindet, muss das Feuerwerk der zuständigen Behörde 4 Wochen vorher angezeigt werden.
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. -
Erlaubnis, Befähigungsschein oder Ausnahmebewilligung
Sie benötigen:
- eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
- einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
- eine gültige Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. SprengV.
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Ortsskizze des Abbrennplatzes
Maßstabsgetreue Skizze (im Maßstab 1:100) des Abbrennplatzes, aus der die Abstände zu etwaigen Hindernissen im Umfeld des Feuerwerks (z. B. Bäume, Häuser etc.) erkennbar sind. -
Zustimmung des Flächeninhabers
Reichen Sie bitte die Zustimmung des Eigentümers der Abbrandfläche des Feuerwerkes ein. -
Nachweis Haftpflichtversicherung
Kopie der Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung
Formulare
Gebühren
30,00 - 100,00 Euro, je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeigen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen müssen Sie für Abbrandorte innerhalb Berlins bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt des Bezirksamtes einreichen.