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Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Standort Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
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Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6500
- Fax: (030) 90293-6605
- E-Mail: ord@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
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09:00-15:00 Uhr
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Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-15:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00-17:00 Uhr
-
Freitag
-
09:00-14:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- X69, 197 Mehrower Allee
- S-Bahn
-
- S7 Mehrower Allee
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Personen, denen als Inhaber:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
- einer Erlaubnis oder
- eines Befähigungsscheines oder
- einer Ausnahmebewilligung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke bei denen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 zum Einsatz kommen.
- Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) gilt die Anzeigepflicht nur in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.
- Nur das Abbrennen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) ist ganzjährig ohne vorherige Anzeige gestattet.
- Als Berechtigte/r zeigen Sie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) bei den für den Abbrandort örtlich zuständigen Ordnungsamt rechtzeitig vorher an.
- Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Sie erhalten eine Abschlussmitteilung mit Gebührenbescheid.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Voraussetzungen
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Sie haben eine gültige Genehmigung nach Sprengstoffgesetz
Die anzeigende Person oder deren Stellvertreter muss im Besitz einer gültigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, Befähigungsnachweises oder Ausnahmebewilligung sein.
Erforderliche Unterlagen
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Anzeige Abbrennen von Feuerwerk
(unter "Formulare")
- Die Anzeige ist vollständig ausgefüllt in Textform, spätestens 14 Tage vor dem Abbrandtag, bei der zuständigen Behörde einzureichen. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Anzeigevordruck!
- Wenn sich der Abbrandort in unmittelbarer Nähe zu einer Bundeswasserstraße (z.B. Spree, Müggelspree, Havel etc.), einer Eisenbahnanlage oder einem Flughafen befindet, muss das Feuerwerk der zuständigen Behörde 4 Wochen vorher angezeigt werden.
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. -
Erlaubnis, Befähigungsschein oder Ausnahmebewilligung
Sie benötigen:
- eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
- einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
- eine gültige Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. SprengV.
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Ortsskizze des Abbrennplatzes
Maßstabsgetreue Skizze (im Maßstab 1:100) des Abbrennplatzes, aus der die Abstände zu etwaigen Hindernissen im Umfeld des Feuerwerks (z. B. Bäume, Häuser etc.) erkennbar sind. -
Zustimmung des Flächeninhabers
Reichen Sie bitte die Zustimmung des Eigentümers der Abbrandfläche des Feuerwerkes ein. -
Nachweis Haftpflichtversicherung
Kopie der Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung
Formulare
Gebühren
30,00 - 100,00 Euro, je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeigen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen müssen Sie für Abbrandorte innerhalb Berlins bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt des Bezirksamtes einreichen.