Adoptionsvermittlung - Beratung und Begleitung am Standort Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Kontakt
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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- Bernhard-Weiß-Straße 6 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 90227-5050
- Fax: (030)
- E-Mail: post@senbjf.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
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Bus
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Mollstr./Otto-Braun-Str.
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Regionalbahn
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- RB23
- RE2
- FEX
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S+U Alexanderplatz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Adoptionsvermittlung - Beratung und Begleitung
- Beratungen und Informationsgespräche
- Vorbereitung und Durchführung von Eignungsprüfungen für Bewerberinnen und Bewerber im Kontext von allen Adoptionsformen (Fremdadoption Inland, und Ausland, Adoption von Pflegekindern oder Unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (UMF), Stiefkind- und Verwandtenadoptionen)
- Vermittlung von Kindern über einen konkreten Vermittlungsauftrag
- Fachliche Stellungnahmen im Auftrag der Berliner Familiengerichte zu allen Adoptionsformen s.o.
- Begleitung und Beratung aller Beteiligten vor, während und nach dem Adoptionsbeschluss
- Beratung der Adoptivfamilien rund um das Thema Adoption
- Förderung der Offenheit für einen Austausch von Informationen und für Kontakt zwischen der Herkunftsfamilie und der Adoptivfamilie im Interesse des adoptierten Kindes
- Vernetzung von Adoptivfamilien (Stammtisch in Kooperation mit Adoptionsdienst Berlin und der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg, Sommerfest und Seminare für Adoptivfamilien)
- Vernetzung von Herkunftseltern
- Begleitung bei der Herkunftssuche, bei Akteneinsicht, Kontaktanbahnungen und Begegnungen
- Kooperation mit Auslandsvermittlungsstellen (Freie Träger bundesweit) und mit der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB)
- Lotsenfunktion in der Nachbetreuung: Kooperation mit anderen Fachstellen und Therapeutinnen und Therapeuten
- Schwangere, Mütter und Väter, die erwägen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
- Ehepaare und Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft, die eine Fremdadoption aus dem Inland oder aus dem Ausland beabsichtigen.
- Einzelpersonen, die ein Kind Ihres Ehe/-Partners/ihrer Ehe/-Partnerin als Stiefkind adoptieren möchten
- Verwandte, die ein verwandtes Kind in einer Notlage adoptieren möchten
- Pflegeeltern, die ihr Pflegekind adoptieren möchten
- Adoptierte ab vollendetem 16. Lebensjahr auf der Suche nach ihrer Herkunft
- Mütter, Väter und Geschwister, die nach Adoptierten suchen und Kontakt möchten
- Adoptivfamilien, Herkunftseltern und Erwachsene Adoptierte in der Nachbetreuung
- Institutionen wie z.B. Krankenhäuser, Geburtshäuser, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Pflegekinderdienste, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Gesundheitsamt, Standesamt, Meldebehörde
- Auslandsvermittlungsstellen (Freie Träger und ZABB)
Voraussetzungen
-
Fremdadoption
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Mindestalter 21 und 25 Jahre
- Antrag auf Eignungsprüfung
- Ehenachweis oder eingetragene Lebenspartnerschaft
-
Auslandsadoption
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Mindestalter 25 Jahre
- Antrag bei einem Freien Träger oder Antrag bei der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB)
- Auftrag zur Allgemeinen Eignungsprüfung von Auslandsvermittlungsstelle (FT) oder ZABB
- Ehenachweis oder eingetragene Lebenspartnerschaft
-
Stiefkindadoption
- Ehenachweis, 4 Jahre Partnerschaft oder gemeinsame Elternschaft für ein Kind
- Beratungspflicht vor notarieller Eklärung bzw. vor Antrag beim Familiengericht
-
Herkunftssuche
- Hauptwohnsitz in Berlin
- oder Adoptionsvermittlung über die Adoptionsvermittlungsstelle (AVSt) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Kindesfreigabe
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Verwandtenadoption
Hauptwohnsitz in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Kopie von Pass oder Personalausweis -
Datenschutzerklärung (DSGVO-EU)
laut DSGVO-EU §§ 13 und 14 zur Verarbeitungstätigkeit, Adoptionsvermittlung und Herkunftssuche -
Eignungsprüfung
- Bewerbungsbogen
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Eintrag der Lebenspartnerschaft
- Lebensbericht
- Erweitertes Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
- Schufaauskunft
- Meldebescheinigung
- Staatsangehörigkeitsnachweis
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Kindesfreigabe
- Vermittlungsauftrag an Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Geburtsurkunde des Kindes
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Herkunftssuche
- formloser Antrag auf Akteneinsicht/ Recht auf Akteneinsicht ab dem 16. Lebensjahr
Gebühren
1.300,00 Euro: für die Allgmeine Eignungsprüfung bei Auslandsadoption
Rechtsgrundlagen
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
- Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)
- Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung (AdVermiStAnKoV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1741-1766
- Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
- Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB) - Achtes Buch (VIII)
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Art. 13 und Art. 14
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Abgebende Eltern
Wenn Sie sich nach eingehender Beratung entschieden haben, Ihr Kind zur Adoption freizugeben und Sie uns Ihren Vermittlungsauftrag nach der Geburt Ihres Kindes bestätigen, werden wir unverzüglich tätig. Wir ermitteln sofort die medizinsichen Daten, besuchen Ihr Kind im Krankenhaus oder in der Pflegestelle und klären im sog. Matching in der Fachrunde der Adoptionsvermittler/innen, welche überprüften Eltern aus unserem Bewerberpool Ihr Kind in Adoptionspflege aufnehmen dürfen.
Eignungsprüfung bei Bewerbungen für eine Adoption im Inland
Bei einem Erstgespräch in der Adoptionsvermittlungsstelle können Sie sich unverbindlich informieren. Wenn Sie nach einem Beratungsgespräch den Antrag auf Eignungsprüfung stellen, werden Sie nach einer Wartezeit von mehreren Monaten zu weiteren Gesprächen eingeladen. Sie erhalten dann den Bewerbungsbogen und die Gliederung für die Lebensberichte und werden aufgefordert, die o.g. Unterlagen zu besorgen. Nach mehreren Gesprächen und einem Hausbesuch entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle, ob Sie geeignet sind, ein Kind zu adoptieren. Es gibt keine festgelegte Frist, in der die Adoptionsvermittlungsstelle über Ihre Eignung entschieden haben muss. Sie haben auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Adoptionsvermittlungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übernimmt für alle Jugendämter der zwölf Bezirke die Aufgaben der Adoptionsvermittlung. Die Aufgaben werden ausschließlich von Adoptionsfachkräften wahrgenommen.