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Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung beantragen am Standort Rechtsanwaltskammer Berlin
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Kontakt
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Littenstraße 9 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 306931-0
- Fax: (030) 306931-99
- E-Mail: info@rak-berlin.org
- Homepage
Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz befindet sich beim Amtsgericht Mitte (Littenstraße 12-17, 10179 Berlin).
Öffnungszeiten
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Dienstag
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Mittwoch
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Donnerstag
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08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr -
Freitag
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08:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Jannowitzbrücke
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U-Bahn
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U Klosterstr.
- U2
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S+U Jannowitzbrücke
- U8
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S+U Alexanderplatz Bhf
- U8
- U5
- U2
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U Rotes Rathaus
- U5
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U Schillingstr.
- U5
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U Klosterstr.
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Bus
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Alexanderstr.
- N8
- 300
- N60
- N65
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Littenstr.
- 248
- N8
- 300
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S+U Jannowitzbrücke
- 300
- N8
- N60
- N65
- N40
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Jüdenstr.
- 248
- N8
- 300
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S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 248
- N8
- 300
-
Alexanderstr.
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Tram
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Regionalbahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung beantragen
Ein/e Rechtsanwältin/anwalt kann bei bestehender Rechtsanwaltszulassung noch zusätzlich einen Antrag auf Zulassung zur/zum Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) stellen.
Voraussetzungen
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Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 46a iVm § 4 BRAO vorliegen. -
Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein. -
Anforderungen an die Tätigkeit
Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung
Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen und einem Lichtbild ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. -
Nachweis Arbeitsvertrag
Es ist ein beidseitig unterzeichnetes Original des Arbeitsvertrages oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB einzureichen. -
Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
Es ist eine vertragliche Vereinbarung zur fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO vorzulegen, welche entweder im Arbeitsvertrag enthalten ist oder als separate Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Auf Arbeitgeberseite muss diese vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben sein. -
Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
(unter "Formulare")
Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen, welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist. -
Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
Es ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.
Formulare
Gebühren
370,00 Euro
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.