Aktuelle Sprache: de
Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung beantragen
Ein/e Rechtsanwältin/anwalt kann bei bestehender Rechtsanwaltszulassung noch zusätzlich einen Antrag auf Zulassung zur/zum Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) stellen.
Voraussetzungen
-
Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 46a iVm § 4 BRAO vorliegen. -
Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein. -
Anforderungen an die Tätigkeit
Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung
Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen und einem Lichtbild ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. -
Nachweis Arbeitsvertrag
Es ist ein beidseitig unterzeichnetes Original des Arbeitsvertrages oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB einzureichen. -
Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
Es ist eine vertragliche Vereinbarung zur fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO vorzulegen, welche entweder im Arbeitsvertrag enthalten ist oder als separate Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Auf Arbeitgeberseite muss diese vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben sein. -
Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
(unter "Formulare")
Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen, welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist. -
Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
Es ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.
Formulare
Gebühren
370,00 Euro
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.