Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung beantragen

Ein/e Rechtsanwältin/anwalt kann bei bestehender Rechtsanwaltszulassung noch zusätzlich einen Antrag auf Zulassung zur/zum Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) stellen.

Voraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
    Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 46a iVm § 4 BRAO vorliegen.
  • Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
    Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
  • Anforderungen an die Tätigkeit
    Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung
    Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen und einem Lichtbild ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Nachweis Arbeitsvertrag
    Es ist ein beidseitig unterzeichnetes Original des Arbeitsvertrages oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB einzureichen.
  • Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
    Es ist eine vertragliche Vereinbarung zur fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO vorzulegen, welche entweder im Arbeitsvertrag enthalten ist oder als separate Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Auf Arbeitgeberseite muss diese vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben sein.
  • Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
    (unter "Formulare")
    Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen, welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist.
  • Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
    Es ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.

Gebühren

370,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Für den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.

Für Sie zuständig

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