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Handwerk - Änderung der Daten in der Handwerksrolle, dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
Der selbständige Betrieb,
Änderung von Unternehmensdaten bzw. der Rechtsform müssen Sie unverzüglich der zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden.
Insbesondere ist die Bestellung und Abberufung des Betriebsleiters anzuzeigen.
Bei juristischen Personen sind Änderungen der Namen der gesetzlichen Vertreter mitzuteilen.
Bei Personengesellschaften sind Änderungen der Namen, der für die technische Leitung verantwortlichen und der vertretungsberechtigten Gesellschafter, zu melden.
- eines zulassungspflichtigen Handwerks oder
- eines zulassungsfreien Handwerks oder
- eines handwerksähnlichen Gewerbes
- in der Handwerksrolle bzw.
- dem in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke bzw.
- dem in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe
Änderung von Unternehmensdaten bzw. der Rechtsform müssen Sie unverzüglich der zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden.
Insbesondere ist die Bestellung und Abberufung des Betriebsleiters anzuzeigen.
Bei juristischen Personen sind Änderungen der Namen der gesetzlichen Vertreter mitzuteilen.
Bei Personengesellschaften sind Änderungen der Namen, der für die technische Leitung verantwortlichen und der vertretungsberechtigten Gesellschafter, zu melden.
Voraussetzungen
-
Eintragung in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe
Sie sind in einem der hier aufgeführten Verzeichnisse bei der Handwerkskammer eingetragen und Ihre Daten haben sich geändert.
Erforderliche Unterlagen
-
Änderungsmitteilung
- formlos, in Textform möglich
- Für einfache Adressänderungen können Sie das "Formular zur Adressenänderung" nutzen (siehe "Formulare")
- Für einen Betriebsleiterwechsel können Sie das "Formular Betriebsleitererklärung" nutzen (siehe "Formulare")
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild -
alte Handwerkskarte
Rückgabe der alten Handwerkskarte -
Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Bei juristischen Personen sind Änderungen der Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften sind Änderungen der Namen, der für die technische Leitung verantwortlichen und der vertretungsberechtigten Gesellschafter mit einem aktuellem Handelsregisterauszug zu belegen. - Ggf. Kopie der Gewerbeab- oder -ummeldung
-
Ggf. Befähigungsnachweis
Nur bei Betriebsleiterwechsel!
Nachweise aus denen sich die Sachkunde/Qualifikation des neuen Betriebsleiters ergibt. -
Ggf. Arbeitsvertrag
Nur bei Betriebsleiterwechsel!
Kopie vom Arbeitsvertrag, aus dem sich die Arbeitsaufgabe, die Arbeitszeit und das meistergleiche Entgelt des neuen Betriebsleiters ergibt.
Gebühren
15,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Handwerksordnung (HwO) § 6 Absatz 5
- Handwerksordnung (HwO) § 16 Absatz 2
- Anlage A HwO - Verzeichnis der zulassungspflichtige Handwerke
- Anlage B HwO - Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe
- Gebührenordnung der Handwerkskammer Berlin
- Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Änderungsmitteilung ist für Betriebe mit Sitz bzw. gewerblicher Niederlassung im Handwerkskammer-Bezirk Berlin bei der Handwerkskammer Berlin zu erstatten.