Anerkennung als Prüfingenieur/in für Standsicherheit beantragen

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure nehmen als beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bauordnung für Berlin wahr. Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit ist, wer als solche oder solcher von der Obersten Bauaufsicht anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen. Es können in Berlin nur Personen anerkannt werden, die ihren Geschäftssitz/Arbeitsort im Land Berlin haben.
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit werden auf Antrag in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt. Die Anerkennung kann für eine oder mehrere Fachrichtungen ausgesprochen werden. Anerkennungsverfahren werden der Regel im 2-Jahres-Rhythmus nach Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin durchgeführt. Außerhalb dieser Frist können keine Anträge entgegengenommen werden.
Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit kann nur anerkannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen (§ 4 BauPrüfV) und die besonderen Voraussetzungen (§ 10 BauPrüfV) erfüllt. Zu den besonderen Voraussetzungen gehört u.a. auch die Bescheinigung der fachlichen Eignung durch einen hierfür eingerichteten Prüfungsausschuss. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einem umfangreichen Prüfungsverfahren unterziehen, das aus der Überprüfung des fachlichen Werdegangs und einer schriftlichen Prüfung besteht.

Voraussetzungen

  • Persönliche Eignung
    • Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden,
    • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
    • Strafrechtliche Unbescholtenheit.
  • Geschäftssitz, Status
    Der Geschäftssitz/Arbeitsort befindet sich im Land Berlin, die Tätigkeit erfolgt freiberuflich oder als gesetzliche/r Vertreter/in oder Geschäftsführer/in einer Ingenieurgesellschaft oder als Professor/in im Rahmen einer Nebentätigkeit.
  • Ausbildung
    Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule.
  • Berufspraxis
    • Mindestens zehn Jahre hauptberuflich Erfahrung in der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder vergleichbaren Tätigkeiten,
    • innerhalb dieses Zeitraumes
    mindestens fünf Jahre lang Aufstellung von Standsicherheitsnachweise für überdurchschnittlich schwierige Konstruktionen mit einem breiten Spekrum unterschiedlicher Tragwerke
    • und mindestens ein Jahr Erfahrung in der technischen Bauleitung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Standsicherheit beantragen
    Ausgefülltes Antragsformular mit dazugehörigem Fragebogen.
  • Lebenslauf
    Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
    Je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse sowie der Diplom-, Bachelor- oder Master-Urkunde.
  • Führungszeugnis
    Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), der nicht älter als 3 Monate ist, oder ein gleichwertiges Dokument.
  • Angaben über andere Anerkennungsverfahren
    Angaben über bereits erfolglos durchlaufene Anerkennungsverfahren in anderen Ländern.
  • Nachweise, Berufspraxis
    • Referenzobjektliste der in den letzten zehn Jahren selbständig aufgestellten Standsicherheitsnachweise, daraus muss eine mindestens fünfjähre Erfahrung in der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen für überdurchschnittlich schwierige Konstruktionen erkennbar sein,
    • Nähere Beschreibung von sechs ausgewählten statisch-konstruktiv schwierigen Referenzbauvorhaben,
    • Nachweis einer mindestens einjährigen technischen Bauleitung.
  • Nachweis Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
    • Kopie Finanzamtanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Auszug Gesellschaftsvertrag,
    • Angaben über die Anzahl der in dem Büro tätigen angestellten Ingenieurinnen und Ingenieure und wie viele davon im Falle der Anerkennung zum Prüfen eingesetzt werden sollen, Angaben über etwaige Niederlassungen,
    • Angaben über etwaige Beteiligungen an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist.
  • Erklärungen
    • Erklärung, dass die berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig erfolgt.
    • Erklärung, dass im Falle einer Anerkennung der erforderliche Versicherungsschutz zur Verfügung steht.
  • Nachweis fachliche Eignung
    Bescheinigung des Prüfungsausschusses (wird von der Anerkennungsbehörde veranlasst).

Gebühren

Die Höhe ist abhängig vom Ausgang des Verfahrens

  • 600,00 Euro Anerkennungsgebühr
  • 800,00 bis 2.200,00 Euro Auslagen für den Prüfungsausschuss

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Dauer des Anerkennungsverfahrens beträgt ca. 1,5 bis 2 Jahre.

Hinweise zur Zuständigkeit

Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure für Standsicherheit ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht.

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