Anerkennung als Prüfingenieur/in für Brandschutz beantragen am Standort Oberste Bauaufsicht
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Kontakt
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Oberste Bauaufsicht
- Fehrbelliner Platz 4 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-4393
- Fax: (030) 90139-4341
- E-Mail: bauaufsicht@sensw.berlin.de
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
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U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Anerkennung als Prüfingenieur/in für Brandschutz beantragen
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure nehmen als beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bauordnung für Berlin wahr. Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz ist, wer als solche oder solcher von der Obersten Bauaufsicht anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen. Es können nur Personen anerkannt werden, die ihren Geschäftssitz/Arbeitsort im Land Berlin haben.
Prüfingenieurinnen und Prüfingeniere für Brandschutz werden auf Antrag anerkannt. Anerkennungsverfahren werden der Regel im 2-Jahres-Rhythmus nach Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin durchgeführt. Außerhalb dieser Frist können keine Anträge entgegengenommen werden. Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz kann nur anerkannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen (§ 4 BauPrüfV) und die besonderen Voraussetzungen (§ 16 BauPrüfV) erfüllt. Zu den besonderen Voraussetzungen gehört u.a. auch die Bescheinigung der fachlichen Eignung durch einen hierfür eingerichteten Prüfungsausschuss. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einem umfangreichen Prüfungsverfahren unterziehen, das aus der Überprüfung des fachlichen Werdegangs, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht.
Prüfingenieurinnen und Prüfingeniere für Brandschutz werden auf Antrag anerkannt. Anerkennungsverfahren werden der Regel im 2-Jahres-Rhythmus nach Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin durchgeführt. Außerhalb dieser Frist können keine Anträge entgegengenommen werden. Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz kann nur anerkannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen (§ 4 BauPrüfV) und die besonderen Voraussetzungen (§ 16 BauPrüfV) erfüllt. Zu den besonderen Voraussetzungen gehört u.a. auch die Bescheinigung der fachlichen Eignung durch einen hierfür eingerichteten Prüfungsausschuss. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einem umfangreichen Prüfungsverfahren unterziehen, das aus der Überprüfung des fachlichen Werdegangs, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht.
Voraussetzungen
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Persönliche Eignung
- Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden,
- Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
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Geschäftssitz, Status
Der Geschäftssitz/Arbeitsort befindet sich im Land Berlin, die Tätigkeit erfolgt als freiberuflich oder als gesetzliche/r Vertreter/in oder Geschäftsführer/in einer Ingenieurgesellschaft oder als Professor/in im Rahmen einer Nebentätigkeit. -
Ausbildung
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder Abschluss der Ausbildung für mindestens den feuerwehrtechnischen Dienst. -
Berufspraxis
Mindestens fünf Jahre hauptberuflich Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad oder deren Prüfung.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Brandschutz
Ausgefülltes Antragsformular mit dazugehörigem Fragebogen. -
Lebenslauf
Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung. -
Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
Je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse sowie der Diplom-, Bachelor- oder Master-Urkunde. -
Führungszeugnis
Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), der nicht älter als 3 Monate ist, oder ein gleichwertiges Dokument. -
Angaben zu anderen Anerkennungsverfahren
Angaben über bereits erfolglos durchlaufene Anerkennungsverfahren in anderen Ländern. -
Nachweise Berufspraxis
Referenzobjektliste von zehn Sonderbauvorhaben unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad der in den letzten zehn Jahren selbständig aufgestellten Brandschutznachweise. -
Nachweis Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
- Kopie Finanzamtanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Auszug Gesellschaftsvertrag,
- Angaben über die Anzahl der in dem Büro tätigen angestellten Ingenieurinnen und Ingenieure und wie viele davon im Falle der Anerkennung zum Prüfen eingesetzt werden sollen,
- Angaben über etwaige Niederlassungen,
- Angaben über etwaige Beteiligungen an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist.
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Erklärungen
- Erklärung, dass die berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig erfolgt,
- Erklärung, dass im Falle einer Anerkennung der erforderliche Versicherungsschutz zur Verfügung steht.
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Nachweise Fachliche Eignung
Bescheinigung des Prüfungsausschusses (wird von der Anerkennungsbehörde veranlasst).
Gebühren
Die Höhe ist abhängig vom Ausgang des Verfahrens
- 600,00 Euro Anerkennungsgebühr
- 1.200,00 bis 2.900,00 Euro Auslagen für den Prüfungsausschuss
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Dauer des Anerkennungsverfahrens beträgt ca. 1,5 bis 2 Jahre.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure für Brandschutz ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht.