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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - Beamte - Laufbahnfachrichtung Steuerverwaltung
Die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben werden in Deutschland überwiegend durch Personen vorgenommen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis als Beamtin oder als Beamter beschäftigt sind.
In der Fachrichtung des Steuerverwaltungsdienstes betrifft dies z. B. Tätigkeiten in den Finanzämtern, in denen Steuern berechnet und festgesetzt werden und deren Zahlungseingang überwacht wird. Diese Tätigkeiten erfordern regelmäßig genaue Kenntnisse des deutschen Rechts.
Im Land Berlin ist die Einstellung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Berlin (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch im Land Berlin in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer Laufbahnbefähigung im Land Berlin festgestellt werden.
Verfahrensablauf:
In der Fachrichtung des Steuerverwaltungsdienstes betrifft dies z. B. Tätigkeiten in den Finanzämtern, in denen Steuern berechnet und festgesetzt werden und deren Zahlungseingang überwacht wird. Diese Tätigkeiten erfordern regelmäßig genaue Kenntnisse des deutschen Rechts.
Im Land Berlin ist die Einstellung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses durch Rechtsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Sollten Sie im Ausland berufliche Qualifikationen erworben haben, die Sie befähigen, im dortigen öffentlichen Dienst zu arbeiten, müssen Sie diese Qualifikationen in Berlin (als Laufbahnbefähigung) anerkennen lassen, um auch im Land Berlin in einem Ihrem bisherigen Beruf entsprechenden Beamtenverhältnis eingestellt werden zu können. Dazu muss die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer Laufbahnbefähigung im Land Berlin festgestellt werden.
Verfahrensablauf:
- Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation für die Laufbahnfachrichtung Steuerverwaltung bei der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung als zuständiger Behörde oder bei dem Einheitlichen Ansprechpartner. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Behörde stellt fest, ob Ihre Qualifikation der Befähigung für die Laufbahnfachrichtung und einem Laufbahnsegment der Laufbahnen des Landes Berlin zugeordnet werden kann.
- Kann die Qualifikation zugeordnet werden, vergleicht die zuständige Behörde die Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen der Laufbahnbefähigung mit Ihren Qualifikationsnachweisen. Stellt die Behörde ein Qualifikationsdefizit fest, ist zu prüfen ob dieses ausgeglichen werden kann. Dabei ist zu prüfen, ob die im Anschluss an den Erwerb der Qualifikation im Rahmen Ihrer bisherigen Berufspraxis oder durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die hierfür von einer einschlägigen Stelle formell als gültig anerkannt wurden, das Defizit ganz oder teilweise ausgleichen können.
- Bei Vorliegen eines Qualifikationsdefizits, das nicht ausgeglichen werden kann, ist die Anerkennung vom Bestehen einer Eignungsprüfung oder von dem erfolgreichen Durchlaufen eines Anpassungslehrgangs oder eines Vorbereitungsdienstes abhängig.
- Die Entscheidung über den Antrag erfolgt in schriftlicher Form. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird die Befähigung für die Laufbahnfachrichtung und das jeweilige Laufbahnsegment erworben.
- Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Qualifikation nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid, gegen den Ihnen Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung stehen (Widerspruchsverfahren, gegebenenfalls Klageverfahren).
- Mit der Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahnfachrichtung des Berliner Landesdienstes ist nicht die Vermittlung einer Stelle verbunden; Sie können sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Die Auswahl erfolgt dann nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Age
At the time of employment or takeover, you should not yet have reached the age of 45. This age limit is postponed for periods of actual childcare up to one year for each child under 18 years of age and for periods of actual care of close relatives in need of care according to a medical certificate (parents, parents-in-law, spouses, registered partners, siblings or children) up to one year for each close relative, up to a maximum of three years in total. -
Nationality
Sie besitzen die Staatsangehörigkeit
- eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
-
Qualification
Sie bieten die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Sie sind nicht wegen beruflicher Verfehlungen, Straftaten oder vergleichbar gewichtiger Gründe für das Beamtenverhältnis ungeeignet. - Für den Online-Antrag: Registrierung/Anmeldung beim Service-Konto Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Anerkennung
(unter "Online-Abwicklung")
Im Antrag ist anzugeben, welche Tätigkeit im öffentlichen Dienst Sie anstreben.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 3 MB groß sein.
-
Curriculum vitae
Curriculum vitae with a tabular presentation of the professional career -
Proof of nationality
Nachweis über die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates -
Proof of qualifications
Proof of qualifications, e.g. training certificates, diplomas, certificates of graduation -
Proof of good conduct
Bescheinigungen oder Urkunden des Heimat- oder Qualifikationsstaates darüber, dass keine Straftaten, schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen oder sonstige, die Eignung infrage stellenden Umstände bekannt sind; die Bescheinigungen oder Urkunden dürfen bei Ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. -
Certificate of authorisation to practise the profession
Bescheinigung des Heimat- oder Qualifikationsstaates, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung der Qualifikationsnachweis dort berechtigt -
Erklärung über bisherige Berufsanerkennungen
Erklärung, ob und bei welcher Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bereits die Anerkennung beantragt wurde, gegebenenfalls hierzu ergangener Bescheid -
Place of residence details
For statistical purposes, the information on the place of residence is required. -
If necessary, proof of exercised activities
Certificates on the nature and duration of activities in the field of the qualification carried out in a member state after the acquisition of the qualification -
ggf. Nachweis über Kompetenzen, die durch lebenslanges Lernen erworben wurden
von einer einschlägigen Stelle ausgestellte Bescheinigungen über Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch lebenslanges Lernen erworben wurden -
More documents
The competent authority may request you to submit further information on the content and duration of the completed training and on other professional qualifications in the form of study regulations, examination regulations, course books or in any other appropriate manner within a reasonable period of time, insofar as this is necessary to establish equivalence.
Gebühren
5,00 bis 5.000 Euro, je Aufwand
Rechtsgrundlagen
- Career Act (Laufbahngesetz or LfbG) §§ 23, 23a
- Professional Qualification Determination Act Berlin (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin or BQFG Bln) § 17
- Regulation on the recognition of professional qualifications from other countries of the European Union as career qualifications (Verordnung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen anderer Länder der Europäischen Union als Laufbahnbefähigung or VO Laufbahnbefähigung EU) §§ 2 et seq.
- Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG)
- Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
- Steuerverwaltungslaufbahnverordnung (StLV)
- Act on Fees and Contributions (Gesetz über Gebühren und Beiträge or GebBtrG BE) § 8
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die zuständige Behörde bestätigt binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt Ihnen gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen. Die Monatsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei der zuständigen Behörde oder dem Einheitlichen Ansprechpartner eingeht. Die Entscheidung über den Antrag wird innerhalb von vier Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen schriftlich mitgeteilt.
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.