Handwerk - Löschung aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen в месте Handwerkskammer Berlin

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  • Handwerkskammer Berlin
  • Handwerkskammer Berlin
  • Blücherstr. 68 ,  10961 Berlin
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  • Handwerkskammer - Gewerberecht
  • Тел.: (030) 25903-155
  • Факс: (030) 25903-235

Время работы

  • Понедельник

      8 bis 16 Uhr
  • Вторник

      10 bis 18 Uhr
  • Среда

      8 bis 16 Uhr
  • Четверг

      8 bis 16 Uhr
  • Пятница

      8 bis 14 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen und Anliegen zur Seite. Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Besuch unbedingt notwendig ist, viele Leistungen lassen sich bequem online beantragen. Individuelle Terminabsprachen sind möglich, nehmen Sie bitte zunächst telefonischen Kontakt zu der entsprechenden Fachabteilung auf.

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Dienstleistungsbeschreibung

Handwerk - Löschung aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen

Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe löschen lassen wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer abmelden.

Sie müssen Ihren Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer löschen lassen, bei:
  • Aufgabe Ihres Gewerbebetriebes
  • Umzug/Verlegung des Betriebes in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk außerhalb Berlins
  • Tod des Betriebsinhabers oder Betriebsübergabe an einen neuen Betriebsinhaber
  • Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
  • wirtschaftlichen Gründen wie z.B. Finanzschwierigkeiten, Insolvenz
  • Aufgabe eines Handwerks bei Mehrfacheintragungen

Mit vollzogener Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende Handwerk bzw. handwerksähnliche Gewerbe auszuüben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Требования

  • Sie sind in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Löschung
    Die Löschung kann frühestens mit dem Tag des Bekanntwerdens der
    Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (Posteingang) erfolgen. Eine rückwirkende Löschung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
  • ggf. Gewerbeabmeldebestätigung
    Bitte fügen Sie eine Kopie der bestätigten Gewerbeabmeldung vom zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt bei, sofern Sie Ihr Gewerbe komplett einstellen.
  • Rückgabe der Original Handwerks- bzw. Gewerbekarte
    Die Handwerks- bzw. die Gewerbekarte sind im Original zurückzugeben. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Гонорары

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Löschung ist für Betriebe mit Sitz bzw. gewerblicher Niederlassung im Handwerkskammer-Bezirk Berlin bei der Handwerkskammer Berlin zu stellen.

Bitte beachten Sie:
Die alleinige Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt führt nicht automatisch zur Löschung Ihrer Eintragung in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe bei der Handwerkskammer.