Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660

Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Freitag

      Keine Sprechstunde

Hinweise zu Öffnungszeiten

Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.

Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen

Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
eintragen lassen, sobald Sie aktiv gewerblich tätig werden.

Das Register enthält folgende Daten:
  • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
  • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
  • Art der Erlaubnis
  • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
  • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
  • Betriebsanschrift
  • Registernummer
  • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Vermittler zugelassen ist.

Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Verfahrensablauf:
  1. Sie melden die Eintragung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
  2. Die Erlaubnisbehörde leitet den Registerantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
  3. Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registereintragung.
  4. Die Eintragung im Vermittlerregister wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.

Voraussetzungen

  • 1.a) Sie besitzen eine Erlaubnis als:
    Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO), Versicherungsberater (§ 34 d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
    Oder
  • 1.b) Sie sind von der Erlaubnispflicht befreit worden
    betrifft vor allem produktakzessorische Versicherungsvermittler
    Und
  • 2. Sie üben die Tätigkeit aktiv gewerblich aus
  • Hinweis
    Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Registrierungsantrag
    ausgefülltes Antragsformular (unter "Formulare")
  • Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung
    Kopie der Erlaubnisurkunde bzw. für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
  • Gewerbeanzeige
    Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Ggf. Registerauszug
    Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
  • Ggf. bei grenzüberschreitender Tätigkeit
    Falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich das Formular "Tätigkeit in anderem EU-Mitgliedsstaat" (unter "Formulare")

Gebühren

  • 35,00 bis 155,00 Euro, je nach Art der Registereintragung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Eintragung in das Vermittlerregister für

  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
können Sie direkt bei der registerführenden Industrie- und Handelskammer Berlin beantragen.

Die Eintragung in das Vermittlerregister für
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
  • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
müssen Sie über das für den Betriebssitz zuständige Ordnungsamt als zuständige Erlaubnisbehörde beantragen. Ihr Antrag wird an die registerführende Industrie- und Handelskammer Berlin weitergeleitet, sobald geprüft ist, ob Sie die nötigen Voraussetzungen für die Erlaubnis erfüllen.

Die Eintragung in das Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.