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Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4660
- Fax: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Mittwoch
-
Keine Sprechstunde
-
Donnerstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Freitag
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
U-Bahn
-
Bus
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Braillestr.
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- M48
- 188
- 283
- N88
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
Das Register enthält folgende Daten:
Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Verfahrensablauf:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Das Register enthält folgende Daten:
- bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
- bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
- Art der Erlaubnis
- Anschrift der zuständigen Registerbehörde
- in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
- Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
- Betriebsanschrift
- Registernummer
- bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Verfahrensablauf:
- Sie melden die Eintragung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde an und erhalten einen Gebührenbescheid über die anfallenden Verwaltungsgebühren.
- Die Erlaubnisbehörde leitet den Registerantrag an die vermittlerregisterführende Stelle bei der IHK weiter.
- Sie erhalten von der vermittlerregisterführenden IHK einen Gebührenbescheid über die Verwaltungsgebühren für die Registereintragung.
- Die Eintragung im Vermittlerregister wird Ihnen von der IHK abschließend bestätigt.
Voraussetzungen
-
1.a) Sie besitzen eine Erlaubnis als:
Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO), Versicherungsberater (§ 34 d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Oder -
1.b) Sie sind von der Erlaubnispflicht befreit worden
betrifft vor allem produktakzessorische Versicherungsvermittler
Und - 2. Sie üben die Tätigkeit aktiv gewerblich aus
-
Hinweis
Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.
Erforderliche Unterlagen
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Registrierungsantrag
ausgefülltes Antragsformular (unter "Formulare") -
Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung
Kopie der Erlaubnisurkunde bzw. für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung -
Gewerbeanzeige
Kopie der Gewerbeanmeldung -
Ggf. Registerauszug
Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor. -
Ggf. bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich das Formular "Tätigkeit in anderem EU-Mitgliedsstaat" (unter "Formulare")
Formulare
- Antragsformulare für Versicherungsvermittler/-berater (§ 34d GewO)
- Registrierung von Mitarbeitern
- Tätigkeit in anderem EU-Mitgliedsstaat
- Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (§34f und h GewO)
- Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (§34f und h GewO)
- Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Beiblatt Antrag Vermittlerregister juristische Person (§ 34f & § 34h GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler Eintragung in das Vermittlerregister – natürliche Person (§ 34i GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler Eintragung in das Vermittlerregister – juristische Person (§ 34i GewO)
- Immobiliardarlehensvermittler Registrierung von Mitarbeitern (§ 34i GewO)
Gebühren
- 35,00 bis 155,00 Euro, je nach Art der Registereintragung
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) (Vermittlerregister) § 11a
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 8 ff.
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung - Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 6 ff.
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung - Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 6 ff.
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt F. Recht und Steuern - Nr. 2. ff.)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Eintragung in das Vermittlerregister für
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
Die Eintragung in das Vermittlerregister für
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Die Eintragung in das Vermittlerregister nimmt die Industrie- und Handelskammer Berlin für Gewerbebetriebe mit Sitz in Berlin vor.