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Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen können ihre anwaltliche Tätigkeit auch in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erbringen (Rechtsanwaltsgesellschaft). Diese Gesellschaft muss ebenfalls von der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden.
Voraussetzungen
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Anforderungen an die Gesellschaft
Die Gesellschaft muss gemäß § 59d BRAO den Anforderungen nach den §§ 59c, 59e und 59f BRAO entsprechen. -
Kein Vermögensverfall
Die Gesellschaft darf sich nach § 59d Nr. 2 BRAO nicht in Vermögensverfall befinden. -
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
Es ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Vordruck) einzureichen. -
Nachweis über den Gesellschaftsvertrag
Es ist eine beglaubigte Ablichtung des Gesellschaftsvertrags einzureichen. -
Nachweis über Gesellschafterbeschlüsse
Es ist eine Ablichtung der Gesellschafterbeschlüsse über die Bestellung von Geschäftsführern, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten einzureichen. -
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen. Das kann nachgereicht werden, muss aber spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen. -
Nachweis über die Gebührenzahlung
Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen.
Gebühren
767,00 EUR
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 2 - 3 Monate
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für den Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.