Sachverständige IHK - Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen am Standort Industrie- und Handelskammer zu Berlin
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- Industrie- und Handelskammer zu Berlin
- Industrie- und Handelskammer zu Berlin
- Fasanenstraße 85 , 10623 Berlin
- Tel.: (030) 31510-0
- Fax: (030) 31510-166
- E-Mail: service@berlin.ihk.de
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- RB23
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S+U Zoologischer Garten Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Sachverständige IHK - Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen der Personen Rechnung zu tragen.
Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt, als auch mit Auflagen verbunden werden und wird in der Regel auf fünf Jahre befristet.
Die besondere Sachkunde auf einem oder mehreren Gebiet(en) der Wirtschaft hat der Bewerber (m/w/d) zur Überzeugung der IHK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen.
Sachverständige aus anderen EU-/EWR-Staaten:
Als Sachverständiger oder Sachverständige mit Qualifikationen aus anderen EU-/EWR-Staaten können Sie unter folgenden Voraussetzungen öffentlich bestellt werden:
- Sie sind in einem dieser Staaten zur Ausübung von Sachverständigentätigkeiten berechtigt. (Die Sachverständigentätigkeiten muss dort Personen vorbehalten sein, die für dieses Sachgebiet eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.)
- Sie sind zwei der letzten zehn Jahre vollzeitig als Sachverständiger oder Sachverständige tätig gewesen und verfügen nachweislich über besondere Sachkunde.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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öffentliches Bedürfnis
Es muss ein öffentliches Bedürfnis für eine öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf dem betreffenden Sachgebiet der Wirtschaft gegeben sein. Das Vorliegen des öffentlichen Bedürfnisses wird seitens der IHK Berlin geprüft. -
besondere Sachkunde
Die besondere Sachkunde auf dem betreffenden Sachgebiet hat der Bewerber zur Überzeugung der IHK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Sachgebiet erforderlich. -
persönliche Eignung
Die persönliche Eignung des Bewerbers muss gewährleistet sein. Dies setzt voraus, dass ein Bewerber nicht nur aufgrund persönlicher Eigenschaften Gewähr dafür bietet, die Gutachtertätigkeit objektiv und unparteiisch auszuüben, sondern diese Anforderung unter Berücksichtigung des gesamten persönlichen und beruflichen Umfeldes aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit auch erfüllen kann.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf ein Beratungsgespräch für öffentliche Bestellung von Sachverständigen (IHK)
Nach Eingang des Antrags auf Terminierung eines Beratungsgesprächs nimmt die IHK Kontakt mit dem Interessenten/der Interessentin auf. In einem Erstgespräch werden die wesentlichen Rechte und Pflichten eines/r öffentlich bestellten Sachverständigen und der weitere Verfahrensgang besprochen. -
tabellarischer Lebenslauf und Foto
tabellarischer Lebenslauf (in Maschinenschrift) mit einer detaillierten aussagekräftigen Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten und der bisherigen Sachverständigentätigkeit. Diese Schilderung soll das Vorliegen der besonderen Sachkunde aus Sicht des Antragstellers begründen. -
Liste aller Gutachten der letzten drei Jahre
eine Liste aller in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erstatteter Gutachten (Arbeitsproben) -
Referenzliste
Angabe von mehreren Personen (mindestens fünf), die Auskunft über die persönliche Eignung und/oder die nachzuweisende besondere Sachkunde geben können -
Zeugnisse/Nachweise
beglaubigte Abschriften oder Fotokopien aller antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstiger Urkunden (z. B. über Berufsbezeichnungen), Beschäftigungsnachweise, etc.
Die Beglaubigung kann durch gleichzeitige Vorlage der Originale ersetzt werden. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Teilnahmebestätigungen von Fortbildungsveranstaltungen der letzten drei Jahre
Teilnahmebestätigungen über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im beantragten
Sachgebiet aus den letzten drei Jahren -
Nachweise über Besuch von Seminaren
Nachweis über den Besuch von mindestens drei Seminaren zu den notwendigen Kenntnissen zur Abfassung von Gutachten, zum Verhalten bei Gericht, zum Umgang mit privaten Auftraggebern und zu Haftungs- und Versicherungsfragen (keine Fachseminare). -
Bescheinigung in Steuersachen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes -
Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die Erste für Verbraucherinsolvenzverfahren ist bei Ihrem Wohnortgericht und die Zweite für Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zu beantragen.
- Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
- Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
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Arbeitgebererklärung (Freistellungserklärung)
bei Sachverständigen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Beamtenverhältnis stehen: Freistellungserklärung des Arbeitsgebers/Dienstherrn
Formulare
Gebühren
- 1.000,00 Euro bis 3.000,00 Euro
- Hinzu kommen ca. 2.500,00 Euro Kosten für die Überprüfung durch ein Fachgremium.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO) § 36 Absatz 1
- Sachverständigenordnung
- Richtlinien zur Sachverständigenordnung
- Gewerbeordnung (GewO) § 36a - Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Gebührenordnung der IHK (F. Recht und Steuern Nr. 1)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Ein Beratungsgespräch für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen der IHK kann online über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin oder direkt bei der Industrie und Handelskammer zu Berlin beantragt werden. Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin ist zuständig, wenn die Niederlassung des Sachverständigen bzw. die Sachverständigentätigkeit im Kammerbezirk Berlin liegt.
Nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung werden Sie in das bundesweite Sachverständigenverzeichnis eingetragen (siehe "Weiterführende Informationen").