Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren am Standort Amtsgericht Kreuzberg - Familiengericht

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Behindertenparkplatz: Kleinbeerenstraße / Ecke Möckernstraße

години роботи

  • понеділок

      09:00-13:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00-13:00 Uhr
  • середа

      09:00-13:00 Uhr
  • Четвер

      09:00-13:00 Uhr
  • п'ятниця

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren

Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

  • ein Honorar für ihre Leistungen und
  • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

Передумови

  • Beauftragung mit einer Übersetzung
    Sie müssen vom Gericht mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein.
  • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
    Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.

    Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.

    Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

Необхідні документи

  • Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
    Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
  • Nachweise über sonstige Aufwendungen
    Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

збори

keine

und für den Ortsteil Tempelhof sowie die Gerichtsbezirke Charlottenburg, Lichtenberg, Neukölln und Spandau