Den Bereich Gesundheitsaufsicht, Hygiene und Umweltmedizin finden Sie in Haus 4 (vom Haupteingang des Geländes in der Teichstraße kommend auf der rechten Seite). Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat im 1. Obergeschoss, Zimmer 126.
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Betreiberinnen und Betreiber von öffentlichen oder gewerblichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen regelmäßig eine Untersuchung des Trinkwassers durchführen. Zum Beispiel betrifft das Mietshäuser und Einrichtungen mit vielen Besuchern. Gewerbliche Anlagen müssen alle drei Jahre untersucht werden. Eine gewerbliche Anlage ist zum Beispiel ein Mietshaus. Öffentliche Anlagen müssen üblicherweise jedes Jahr untersucht werden. Eine öffentliche Anlage ist zum Beispiel eine Kindertagesstätte. Eine Untersuchung muss durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen (siehe "Weiterführende Informationen") und nach bestimmten Richtlinien durchgeführt werden. Die Untersuchungsstelle muss den Nachweis von Legionellen an das Gesundheitsamt melden.
Betreiberinnen oder Betreiber müssen bestimmte Maßnahmen unverzüglich durchführen wenn mehr als 100 Kolonie-bildende Einheiten Legionellen pro 100ml nachgewiesen wurden. Sie müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und informieren. Sie müssen nach den Ursachen suchen und eine Gefährdungsanalyse durchführen lassen. Diese Gefährdungsanalyse muss durch eine Fachkraft gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes erfolgen. Untersuchungsergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das Gesundheitsamt kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt in dem Bezirk in dem sich die Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet.
Bezirksamt Reinickendorf
Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
S-Bahn Alt-Reinickendorf: S25
U-Bahn Paracelsus-Bad: U8
Bus Lübener Weg: 122
Bus Paracelsus-Bad/Aroser Allee: 120