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Alters- und Ehejubiläen am Standort Amt für Soziales - Bürgerschaftliches Engagement und KIEZKLUBs

Stadtplan Berlin.de
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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Auf Grund der andauernden Corona-Pandemie ist der Publikumsverkehr im Amt für Soziales weiterhin eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie für notwendige Vorsprachen telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung.

Ohne Termin ist ein Gespräch mit der Sachbearbeitung nicht möglich. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.

Für die Abgabe von Unterlagen steht Ihnen die Erstberatungsstelle in der Hans-Schmidt-Str. 18 während unten genannten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zu Ihrem eigenen Schutz erfolgt der Einlass in das Haus nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung). Beim Betreten des Hauses ist verpflichtend ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Öffnungszeiten

Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
nach Vereinbarung
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
nach Vereinbarung

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte in der Erstberatungsstelle, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Alters- und Ehejubiläen

Die Leistung umfasst die Ehrungen

  • zum Altersjubiläum bei Vollendung des 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres
  • von Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen zum 50-, 60-, 65-, 70- und 75-jährigen Bestehens der Ehe oder Lebenspartnerschaft.

Der Bundespräsident gratuliert mit einem Glückwunschschreiben Jubilarinnen und Jubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehepaaren aus Anlass des 65., 70. und 75. Hochzeitstages.

Ab dem 100. Geburtstag gratuliert der Regierende Bürgermeister, ebenso ab der Diamantenen Hochzeit. Die Jubilarinnen und Jubilare erhalten ein Glückwunschschreiben sowie ein Präsent, wahlweise Bargeld in Höhe von 50,00 Euro oder KPM-Porzellan.

Die Zuwendung des Regierenden Bürgermeisters ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Voraussetzungen

  • Altersjubiläum
  • Ehejubiläum
    Meldung des Ehejubiläums (gegebenenfalls durch Angehörige oder Dritte) an das zuständige Amt für Soziales
  • Wohnsitz in Berlin
    einwohneramtliche Meldung

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.