Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren am Standort Amtsgericht Tiergarten
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Kontakt
- Amtsgericht Tiergarten
- Amtsgericht Tiergarten
- Turmstraße 91 , 10559 Berlin
- Tel.: (0)30 9014-0
- Fax: (0)30 9014-2010
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
-
-
09.00 - 13.00
-
Dienstag
-
09.00 - 13.00
-
Mittwoch
-
09.00 - 13.00
-
Donnerstag
-
09.00 - 13.00
15.00 - 18.00 nur Info- und Rechtsantragsstelle bevorzugt für Berufstätige nach Vereinbarung -
Freitag
-
09.00 - 13.00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Berechnungsstelle für Zeugen und Schöffen und die Vergütung von Dolmetschern und Sachverständigen:
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr
Telefon: +4930 9014-3003
Anmeldung für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag - Freitag: 9 - 13 Uhr
Kontakt: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular des Amtsgerichts Tiergarten auf der rechten Seite.
Montag - Donnerstag: 9 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 14 Uhr
Telefon: +4930 9014-3003
Anmeldung für die Teilnahme von Schulklassen an Gerichtsverhandlungen:
Montag - Freitag: 9 - 13 Uhr
Kontakt: Bitte nutzen Sie das Kontaktformular des Amtsgerichts Tiergarten auf der rechten Seite.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 245, M27 Alt-Moabit 123, 187 Turmstraße
- S-Bahn
-
- S5, S7, S75, S9 Bellevue
- U-Bahn
-
- U9 Turmstraße
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
- des Amtsgerichts Tiergarten,
- des Landgerichts Berlin,
- des Kammergerichts
- der Staatsanwaltschaft Berlin
- der Amtsanwaltschaft Berlin
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Voraussetzungen
-
Antrag
Die Vergütung erhalten Sie nur auf Antrag.
Sie können Ihren schriftlichen Antrag
- der Berechnungsstelle des Amtsgerichts Tiergarten per Post übersenden,
- in den Briefkasten der Berechnungsstelle (Altbau Zimmer A 236) einwerfen,
- bei der Geschäftsstelle bzw. Abteilung, in deren Verfahren Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher tätig waren, einreichen.
-
Auszahlungsauftrag
Die Richterin oder der Richter bescheinigt Ihre Dolmetschertätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Vergütung an. -
Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt
- mit der Beendigung des Verhandlungstermins oder der Vernehmung, zu dem oder zu der Sie zugezogen wurden.
- bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) mit Beendigung des letzten Verhandlungstermins.
Erforderliche Unterlagen
-
Vergütungsantrag und Auszahlungsauftrag
- Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
- Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses "Auszahlungsauftrages" zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten "Antrag auf Dolmetschervergütung“ (unter "Formulare") zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
-
Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Formulare
- Auszahlungsauftrag (amtlich: HKR 174)
- Antrag auf Dolmetschervergütung
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wenn Sie für das Kammergericht tätig waren, werden Sie dort vergütet, in allen übrigen Fällen vom Amtsgericht Tiergarten.