Asservate - Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen am Standort Asservatenstelle

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Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-11:30 Uhr
      12:30-14:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-11:30 Uhr
      12:30-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-11:00 Uhr
      13:00-14:00 Uhr
  • Freitag

      09:00-11:30 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Die Termine sind nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens 1 Woche buchbar. Hintergrund ist, dass Asservate oft auswärtig gelagert werden und erst herbeigeholt werden müssen.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Asservate - Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen

Bei einem Asservat handelt es sich um ein von der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.

Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle (Asservatenstelle der Polizei Berlin oder die "Gemeinsame Asservatenstelle“ der Justizbehörden oder, für die Abholung von Fahrzeugen, die Bußgeldstelle Berlin).

Voraussetzungen

  • Verfügung zur Aushändigung
    Für die Abholung des Asservates benötigen Sie die jeweilige justizielle „Verfügung zur Aushändigung“ oder der sachbearbeitenden Dienststelle.
  • Für die Abholung des Asservats bei der Asservatenstelle der Polizei Berlin: Terminbuchung
    Wenn Ihnen Ihr Asservat durch die Asservatenstelle der Polizei Berlin ausgehändigt werden soll, benötigen Sie einen Termin.
  • Für Schusswaffen: Geeignetes Transportbehältnis
    Bei der Abholung von Schusswaffen ist zu beachten, dass ein den Vorschriften nach geeignetes Transportbehältnis mitzubringen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Verfügung zur Aushändigung
  • Gültige Personaldokumente zur Identifizierung
  • Bei Abholung von Schusswaffen: Waffenrechtliche Erlaubnis
  • Bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Bevollmächtigenden
    Die Abholung von Schusswaffen ist nicht in Vertretung möglich.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

  • StPO

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die in der "Verfügung zur Aushändigung" genannte Stelle. Bitte achten Sie daher auf den in dem Schreiben angegebenen Ort.

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