Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben am Standort Amtsgericht Charlottenburg

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Контакт

години роботи

  • понеділок

      09.00 - 13.00 Uhr
  • Вівторок

      09.00 - 13.00 Uhr
  • середа

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
  • Четвер

      09.00 - 13.00 Uhr
      15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.)
  • п'ятниця

      09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)

Місцевий трафік

  • Автобус

    • M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
  • Міська електричка

    • S-Bahnhof Charlottenburg
  • Метро (U-Bahn)

    • Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Schuldnerverzeichnis - Auskunft über Personen, die Einsicht in einen Eintrag genommen haben

Sofern Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, wer den Sie betreffenden Eintrag eingesehen hat.
Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhalten Sie per Post ein Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder, welches die Freischaltungsnummer (Einsichts-PIN) enthält.

Передумови

  • Eintrag im Schuldnerverzeichnis
    Sie sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Необхідні документи

  • Formloser Antrag
    Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. Klicken Sie hierfür auf die Überschrift "Formloser Antrag". Für jede Eintragung müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen
  • Fotokopie Ihres Personalausweises
  • Mitteilung der aktuellen Anschrift
    Geben Sie Ihre aktuelle, vollständige Anschrift an und weisen Sie Ihre vorherigen Anschriften durch Auskünfte aus dem Melderegister nach
  • Aktenzeichen der zugrundeliegenden Eintragung
    z.B. DR II Aktenzeichen der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
  • Name oder Bezeichnung der anordnenden Stelle
    z.B. Name und Vorname der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
  • Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
    Sie müssen die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckunsgerichts angeben. Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R......

збори

gebührenfrei

Приблизний термін опрацювання

keine Angabe

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Gerichte erteilen Ihnen keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Für die Entscheidung über Ihren Antrag ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Den Antrag kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.