Mängelbeseitigung für das Kraftfahrzeug oder den Anhänger melden
Haben Sie eine Mitteilung über Mängel an Ihrem Fahrzeug erhalten?
Bitte weisen Sie die Beseitigung des Mangels oder der Mängel unverzüglich nach, denn es droht sonst eine Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs.
Entnehmen Sie bitte dem Mängelbericht oder dem Anschreiben der Zulassungsbehörde die zutreffende Möglichkeit des Nachweises der Mängelbeseitigung.
Sollte eine Mängelbeseitigung nicht in der auf der Mängelkarte oder auf unserem Anschreiben angegebenen Frist möglich sein, wird um schnellstmögliche Kontaktaufnahme per E- Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de gebeten.
Bei einer längeren Reparaturdauer wird geraten, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“ (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Bitte weisen Sie die Beseitigung des Mangels oder der Mängel unverzüglich nach, denn es droht sonst eine Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs.
Entnehmen Sie bitte dem Mängelbericht oder dem Anschreiben der Zulassungsbehörde die zutreffende Möglichkeit des Nachweises der Mängelbeseitigung.
Sollte eine Mängelbeseitigung nicht in der auf der Mängelkarte oder auf unserem Anschreiben angegebenen Frist möglich sein, wird um schnellstmögliche Kontaktaufnahme per E- Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de gebeten.
Bei einer längeren Reparaturdauer wird geraten, das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“ (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der Mängelbeseitigung (gemäß der Anforderung aus dem Mängelbericht oder dem Anschreiben der Zulassungsbehörde)
online möglich
- Die Mitteilung muss Ihren Namen und Ihre Anschrift, sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs enthalten.
- Die Bestätigung der Fachwerkstatt durch: Rechnung (die Auftragsbestätigung genügt nicht) oder Stempel auf der Mängelkarte oder Teilnahmebescheinigung des Herstellers an einer Rückrufaktion.
- HU- Bericht bei abgelaufener Hauptuntersuchung
Gebühren
keine