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Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
- Petersburger Straße 86 - 90 , 10247 Berlin
- Tel.: (030) 90298 - 2246
- Fax: (030) 90298 - 2445
- E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de
Öffnungszeiten
-
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nach Vereinbarung
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Dienstag
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nach Vereinbarung
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Mittwoch
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nach Vereinbarung
-
Donnerstag
-
nach Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.
Verkehrsanbindungen
- Tram
-
- Bersarinplatz
- U-Bahn
-
- U 5: Frankfurter Tor
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten
Sie haben Ihre:
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Gewerbeanmeldebestätigung oder
- Gewerbeabmeldebestätigung oder
- Gewerbeummeldebestätigung oder
- Erlaubnis/Zulassung oder
- Reisegewerbekarte
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Voraussetzungen
- Gemeldetes Gewerbe oder Reisegewerbekarte mit gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zweitschrift für Gewerbemeldebestätigung oder Ersatzbescheinigung für Reisegewerbekarte
Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
- Wohn- und Betriebsanschrift
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
Formulare
Gebühren
4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Hinweise zur Zuständigkeit
- Der Antrag auf Ersatzbescheinigung für Gewerbebestätigungen und -erlaubnisse ist bei dem zuständigen Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz örtlich befindet, zu stellen.
- Den Antrag auf Zweitschrift der Reisegewerbekarte stellen Sie bei dem Ordnungsamt in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.