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Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten am Standort Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
- Fröbelstraße 17 , 10405 Berlin
- Tel.: (030) 90295-6241
- Fax: (030) 90295-5063
- E-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-12:00
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Donnerstag
-
09:00-12:00
Hinweis für Terminkunden
Die Sprechzeiten sind nur für Kunden mit einem Termin, oder nach vorheriger telefonischer Absprache.
Verkehrsanbindungen
- S-Bahn
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- Prenzlauer Allee : S 41, S 42, S 8, S 85
- Tram
-
- Fröbelstr. : M 2
Sonstige Hinweise zum Standort
Wir bitten Sie, vorzugsweise die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten
Sie haben Ihre:
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Gewerbeanmeldebestätigung oder
- Gewerbeabmeldebestätigung oder
- Gewerbeummeldebestätigung oder
- Erlaubnis/Zulassung oder
- Reisegewerbekarte
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Voraussetzungen
- Gemeldetes Gewerbe oder Reisegewerbekarte mit gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zweitschrift für Gewerbemeldebestätigung oder Ersatzbescheinigung für Reisegewerbekarte
Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
- Wohn- und Betriebsanschrift
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
Formulare
Gebühren
4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Hinweise zur Zuständigkeit
- Der Antrag auf Ersatzbescheinigung für Gewerbebestätigungen und -erlaubnisse ist bei dem zuständigen Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz örtlich befindet, zu stellen.
- Den Antrag auf Zweitschrift der Reisegewerbekarte stellen Sie bei dem Ordnungsamt in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.