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Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Sigmaringer Straße 1 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
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U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Blissestr.
-
Bus
-
U Blissestr.
- N7
- 143
- N43
- 101
-
Fechnerstr.
- 249
-
U Blissestr./Uhlandstr.
- N7
- 143
- N43
- 249
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 115
- N7
-
Güntzelstr./Uhlandstr.
- 249
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Berlin, Am Volkspark
- 101
-
U Blissestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten
Sie haben Ihre:
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Gewerbeanmeldebestätigung oder
- Gewerbeabmeldebestätigung oder
- Gewerbeummeldebestätigung oder
- Erlaubnis/Zulassung oder
- Reisegewerbekarte
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Voraussetzungen
- Gemeldetes Gewerbe oder Reisegewerbekarte mit gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zweitschrift für Gewerbemeldebestätigung oder Ersatzbescheinigung für Reisegewerbekarte
Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
- Wohn- und Betriebsanschrift
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
Formulare
Gebühren
4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Hinweise zur Zuständigkeit
- Der Antrag auf Ersatzbescheinigung für Gewerbebestätigungen und -erlaubnisse ist bei dem zuständigen Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz örtlich befindet, zu stellen.
- Den Antrag auf Zweitschrift der Reisegewerbekarte stellen Sie bei dem Ordnungsamt in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.