Impfungen und Infektionskrankheiten - Beratung am Standort Gesundheitsamt - Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz

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Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Impfungen und Infektionskrankheiten - Beratung
Das Gesundheitsamt berät Sie zu ansteckenden Krankheiten und zu Möglichkeiten, diese zu verhüten. Ansteckende Krankheiten, auch Infektionskrankheiten genannt, werden von Krankheitserregern verursacht. Das können zum Beispiel Bakterien wie Salmonellen oder Viren wie Grippe- oder Masernviren sein. Krankheitserreger können von Mensch zu Mensch, aber auch über Lebensmittel, Trinkwasser, Badewasser oder kontaminierte Gegenstände übertragen werden.
Welche Krankheitserreger häufiger vorkommen, wie sie übertragen werden, welche Gefährdung von ihnen ausgehen kann und welche an Gemeinschaftseinrichtungen oder durch Ärzte und Labore gemeldet werden müssen - darüber können Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt Informationen erhalten.
Impfungen
Impfungen sind eine wichtige Methode zur Verhütung von Infektionskrankheiten.
Welche Impfungen in Deutschland empfohlen werden und ob Ihr Impfschutz ausreichend ist, sowie Fragen zu Ihrer eigenen Gesundheit besprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Dort können Sie sich auch impfen lassen.
- Impfungen die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden, sind in der Regel kostenfrei.
- Impfungen, die aufgrund einer Gefährdung am Arbeitsplatz notwendig sind bekommen Sie von Ihrer Betriebsärztin oder Ihrem Betriebsarzt.
- Impfungen im Zusammenhang mit Reisen werden bei Ihrem Hausarzt oder Ihrem Hausärztin, spezialisierten Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Reisemedizinischen Institutionen durchgeführten.
- Gelbfieberimpfungen werden nur in sogenannten Gelbfieberimpfstellen durchgeführt (siehe "Weiterführende Informationen")
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Impfpass
Falls eine Beratung zum eigenen Impfschutz gewünscht ist.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für Sie ist das Gesundheitsamt, in dem Bezirk in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Gesundheitsamt - Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
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