Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen am Standort Gesundheitsamt - Tätigkeiten mit Krankheitserregern

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години роботи

  • понеділок

      09:00-15:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00-15:00 Uhr
  • середа

      09:00-15:00 Uhr
  • Четвер

      09:00-15:00 Uhr
  • п'ятниця

      09:00-14:00 Uhr

Місцевий трафік

  • Автобус

    • U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
  • Метро (U-Bahn)

    • U Fehrbelliner Platz: U3, U7

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen

Der Beginn einer Tätigkeit mit Krankheitserregern muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies betrifft üblicherweise mikrobiologische Labore. Dies muss mindestens 30 Tage vor erstmaligem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Wichtige Änderung in der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Diese sind zum Beispiel jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume, der Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen, Art und Umfang der Tätigkeit, ebenso die Beendigung oder die Wiederaufnahme der Tätigkeit. Die Erlaubnis ist personenbezogen.

Передумови

  • Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz
    Die antragsstellende Person muss über eine Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz verfügen.

Необхідні документи

  • Antrag auf Beginn von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Infektionsschutzgesetz
  • Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach § 44
  • Grundriss des Labors
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Hygieneplan
  • Betriebsanweisungen für den Notfall

збори

  • 170,00 - 1150,00 Euro: Für den Bescheid über der Aufnahme einer Tätigkeit nach § 49 Infektionsschutzgesetz
  • 70,00 - 140,00 Euro: Für den Bescheid über eine Änderung der Tätigkeit nach § 50 Infektionsschutzgesetz

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Tätigkeit geplant ist.