Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen at the location Gesundheitsamt - Tätigkeiten mit Krankheitserregern

 Larger map

Contact

Opening hours

  • Monday

      09:00-15:00 Uhr
  • Tuesday

      09:00-15:00 Uhr
  • Wednesday

      09:00-15:00 Uhr
  • Thursday

      09:00-15:00 Uhr
  • Friday

      09:00-14:00 Uhr

Public transportation

  • Bus

    • U Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115, N3, N42, N7 Mansfelder Str./Barstr.: 101, 104, 115, N7
  • Underground

    • U Fehrbelliner Platz: U3, U7

Payment options

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Service description

Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen

Der Beginn einer Tätigkeit mit Krankheitserregern muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies betrifft üblicherweise mikrobiologische Labore. Dies muss mindestens 30 Tage vor erstmaligem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Wichtige Änderung in der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Diese sind zum Beispiel jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume, der Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen, Art und Umfang der Tätigkeit, ebenso die Beendigung oder die Wiederaufnahme der Tätigkeit. Die Erlaubnis ist personenbezogen.

Prerequisites

  • Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz
    Die antragsstellende Person muss über eine Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz verfügen.

Documents required

  • Antrag auf Beginn von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Infektionsschutzgesetz
  • Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach § 44
  • Grundriss des Labors
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Hygieneplan
  • Betriebsanweisungen für den Notfall

Fees

  • 170,00 - 1150,00 Euro: Für den Bescheid über der Aufnahme einer Tätigkeit nach § 49 Infektionsschutzgesetz
  • 70,00 - 140,00 Euro: Für den Bescheid über eine Änderung der Tätigkeit nach § 50 Infektionsschutzgesetz

Notes on responsibility

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Tätigkeit geplant ist.