Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Anzeige am Standort Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Tätigkeiten mit Krankheitserregern - Anzeige
Der Beginn einer Tätigkeit mit Krankheitserregern muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies betrifft üblicherweise mikrobiologische Labore. Dies muss mindestens 30 Tage vor erstmaligem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Wichtige Änderung in der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Diese sind zum Beispiel jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume, der Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen, Art und Umfang der Tätigkeit, ebenso die Beendigung oder die Wiederaufnahme der Tätigkeit. Die Erlaubnis ist personenbezogen.
Voraussetzungen
-
Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz
Die antragsstellende Person muss über eine Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach § 44
- Grundriss des Labors
- Gefährdungsbeurteilung
- Hygieneplan
- Betriebsanweisungen für den Notfall
Formulare
Gebühren
70 - 140 Euro (Für den Bescheid über eine Änderung der Tätigkeit nach § 50 Infektionsschutzgesetz)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Tätigkeit geplant ist.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz
Nahverkehr
U-Bahn U7 Blaschkoallee
Bus 170 Riesestr.