Aktuelle Sprache: ru
Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen в месте Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin
большая карта Контакт
- Bezirksamt Pankow
- Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin
- Grunowstr. 8 - 11 , 13187 Berlin
- Тел.: (030) 90295-2944
- Факс: (030) 90295-2901
- E-Mail: geshum@ba-pankow.berlin.de
- Домашняя страница
Время работы
-
-
09:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Вторник
-
09:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Четверг
-
15:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Пятница
-
09:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
Транспорт
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S26
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
U Vinetastr.
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
S+U Pankow
- 155
- M27
- X54
- 250
- 255
- N2
- N50
- S2
-
S+U Pankow/Granitzstr.
- 155
- X54
- 250
- 255
- N50
-
Mühlenstr.
- 155
- M27
-
S+U Pankow
-
Tram
-
S+U Pankow
- 50
- M1
-
Pankow Kirche
- M1
- 50
-
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
S+U Pankow
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen
Der Beginn einer Tätigkeit mit Krankheitserregern muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies betrifft üblicherweise mikrobiologische Labore. Dies muss mindestens 30 Tage vor erstmaligem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Wichtige Änderung in der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt unverzüglich mitgeteilt werden. Diese sind zum Beispiel jede wesentliche Veränderung der Beschaffenheit der Räume, der Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen, Art und Umfang der Tätigkeit, ebenso die Beendigung oder die Wiederaufnahme der Tätigkeit. Die Erlaubnis ist personenbezogen.
Требования
-
Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz
Die antragsstellende Person muss über eine Erlaubnis nach §44 Infektionsschutzgesetz verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Beginn von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Infektionsschutzgesetz
- Erlaubnis zum Umgang mit Krankheitserregern nach § 44
- Grundriss des Labors
- Gefährdungsbeurteilung
- Hygieneplan
- Betriebsanweisungen für den Notfall
Гонорары
- 170,00 - 1150,00 Euro: Für den Bescheid über der Aufnahme einer Tätigkeit nach § 49 Infektionsschutzgesetz
- 70,00 - 140,00 Euro: Für den Bescheid über eine Änderung der Tätigkeit nach § 50 Infektionsschutzgesetz
Законодательная база
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk die Tätigkeit geplant ist.